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Ausgabe 37/2025 vom 8. Oktober 2025

LZK BW

Arbeitsschutzbegehungen ab 2026 - Was ist zu beachten?
Gut vorbereitet mit den Hilfsmitteln der LZK BW!

Betriebe und Praxen werden immer wieder hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kontrolliert. Bereits 2021 wurde der gesetzliche Rahmen für eine verbindliche Mindestquote an Arbeitsschutzbegehungen geschaffen. Es ist daher davon auszugehen, dass ab 2026 auch Zahnarztpraxen verstärkt in den Fokus der staatlichen Gewerbeaufsicht rücken und deren Arbeitsschutzmanagement überprüft wird. Daneben kann es auch zu Arbeitsschutzüberwachungen durch die zuständige Bezirksstelle der Berufsgenossenschaft (BGW) kommen.

Wir geben weitere Informationen über mögliche Inhalte der Arbeitsschutzbegehungen und das breite Angebot an Hilfsmitteln der LZK BW für eine optimale Vorbereitung.

LZK BW

Beruf und Familie - Herausforderung für alle

Mit der Broschüre „Herausforderung Beruf und Familie“ gibt die LZK eine wertvolle Unterstützung für alle Altersgruppen. Zwar sind besonders junge Zahnärztinnen und Zahnärzte gefordert, wenn es um die Vereinbarung von Beruf und Familie geht, da ihr Berufsstart oft in die Phase intensiver Familienplanung fällt. Interessant ist das Onlineheft der „LZK-Schriftenreihe – Recht“ aber für alle Altersgruppen, da es auch auf die Rechte und Pflichte von Praxisinhaberinnen und -inhabern eingeht. Klicken Sie rein – den Download finden Sie hier.

BZÄK

Im Dialog - der Jahresbericht 2024/2025 der BZÄK 

Die Bundeszahnärztekammer hat ihren Jahresbericht veröffentlicht. Er umfasst den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 und gibt einen Überblick über die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte der BZÄK. Den aktuellen Jahresbericht können Sie hier herunterladen.

Text- und Bildquellen:
Adobe Stock/magele-picture, LZK BW, AdobeStock/contrastwerkstatt, LZK BW

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