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Ausgabe 37/2024 vom 10. Oktober 2024

LZK

Besuchen Sie uns auf der infotage FACHDENTAL: Kostenlose Tageskarten erhältlich

Von 18. bis 19. Oktober findet die infotage FACHDENTAL Stuttgart wieder statt. Die Mischung aus Information, Kontaktpflege und Fortbildung wird auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Praxisteams nach Stuttgart locken. Besuchen Sie uns an unserer großen Kommunikationslounge in der Mahle-Halle (Halle 4), Standnummer 4C73. Mit unserem individuellen Messe-Ticket-Code erhalten Sie eine kostenlose Tageskarte, in der ein Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr enthalten ist.

LZK

NEU: Musterverträge im Mitgliederbereich

Die LZK BW stellt Ihnen Muster-Verträge zur Verfügung. Diese finden Sie unter diesem Link im Mitgliederbereich auf unserer Webseite. Um die Muster-Verträge zu verwenden, melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Mitgliederbereich an. Bisher waren die Verträge ohne Anmeldung verfügbar. Da sie in der Vergangenheit oft eingesetzt wurden, ohne die Nutzungshinweise zu beachten, stellen wir die Verträge nur noch im geschlossenen Bereich zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Verträge per E-Mail versenden. Sollten Sie als Mitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg noch keine Zugangsdaten zu unserem Mitgliederbereich haben, können Sie diese hier beantragen. Im Normalfall erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Bezirkszahnärztekammer.

BZÄK

GOÄ-Entwurf kann kein Vorbild für eine neue GOZ sein

Die Ärzteschaft diskutiert intensiv und kontrovers einen von Bundesärztekammer und PKV-Verband erarbeiteten Vorschlag einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die Bundesärztekammer der innerärztlichen Diskussion Raum gibt und eine Folgenanalyse des komplexen Entwurfes ermöglicht. Eine neue GOÄ ist aus Sicht der BZÄK grundsätzlich ein Fortschritt und dringend notwendig. Der Gesetzgeber muss seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Anpassung der Gebührenordnungen bei allen Berufen gleichermaßen nachkommen. Und nicht willkürlich selektieren. Grundlage für eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kann der kolportierte GOÄ-Entwurf aber nicht sein.

Text- und Bildquellen:
Messe Stuttgart, Pressemitteilung der BZÄK, Adobe Stock/ MQ-Illustrations (bearbeitet LZK BW), LZK BW

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