Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

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Ausgabe 33/ 2022 vom 5. August 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Kammer KONVERSATION zur Digitalisierung in der Zahnmedizin

Für die Politik gibt es aktuell ein Allheilmittel im Bereich der Gesundheit, nämlich die Digitalisierung, beobachtet LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert. Im Rahmen der Kammer KONVERSATION befragte das Präsidium der LZK BW deshalb die Digitalisierungssprecher der grün-schwarzen Landesregierung zu digitalen Anwendungen, Datenschutz und weiteren Themen. Auf unserer Webseite stellen wir Ihnen die bereits im ZBW veröffentlichten Gespräche mit Ansgar Mayr (CDU) und Peter Seimer (Die Grünen) nochmals zur Verfügung.

 

BZÄK

Informationen der BZÄK zum Thema Affenpocken

Die Bundeszahnärztekammer hat auf ihrer Website aktuelle Informationen zum Thema Affenpocken veröffentlicht. Laut Bundesregierung besteht kein Anlass zur Beunruhigung, auch wenn die WHO den Affenpocken-Ausbruch zur „Notlage von internationaler Tragweite“ erklärt hat. Gegen die seltene Viruserkrankung stehen Impfstoffe und Therapeutika zur Verfügung.
Die Informationen der BZÄK finden Sie hier – dort wird durch einen Link unter "Weitere ausführliche Informationen" auch auf relevante Seiten des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung verwiesen.

 

GESUNDHEITSPOLITIK

G-BA: Krankschreibung per Telefon ab sofort wieder möglich

Angesichts weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen sind Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden ab sofort wieder rein telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am 4. August. Die Regelung gilt demnach vorerst befristet bis 30. November 2022.

KRANKENKASSEN

Ersatzbescheinigungen für Gesundheitskarten

Der Chipmangel trifft jetzt auch die Krankenkassen in Deutschland. Vor allem bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) fehlen elektronische Gesundheitskarten (eGK). Rund 400.000 Versicherte hätten stattdessen Ersatzbescheinigungen erhalten. Legen Patienten diese vor, können Praxen die erbrachten Leistungen wie gewohnt abrechnen. Bei bekannten Patienten sei das unproblematisch. Sei ein Patient neu in einer Praxis, müssten allerdings die Daten manuell in das Praxisverwaltungssystem aufgenommen werden.

Text- und Bildquellen:
LZK BW, Adobe Stock/ monticello, Adobe Stock/ Norbert Kiel, Adobe Stock/ Ralf, LZK BW.

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