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Ausgabe 32/2025 vom 13. August 2025

LZK

Kammer im Gespräch mit der Bundeswehr 

Anlässlich ihrer Amtsübernahme als neue Kommandeurin des Sanitätsunterstützungszentrums Stetten am kalten Markt (Nähe Sigmaringen) besuchte Flottenärztin Cathrin Streier die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Die 51-jährige Württembergerin aus Calw stellte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert die vielfältigen Aufgaben des Zentrums vor, das für die truppenärztliche, truppenzahnärztliche und fachärztliche Versorgung vor allem in Baden-Württemberg, aber auch an bayerischen und französischen Standorten zuständig ist. Mit seinen Sanitätsversorgungszentren in Müllheim, Illkirch, Bruchsal, Calw, Dillingen, Ulm, Laupheim, Sigmaringen, Pfullendorf und Donaueschingen deckt das Zentrum rund 80 Prozent der Fläche Baden-Württembergs ab. Zum Zuständigkeitsbereich gehören unter anderem die Deutsch-Französische Brigade, das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr, das Ausbildungszentrum „Spezielle Operationen“ sowie das Hubschraubergeschwader 64.

BZÄK

Verbot des Inverkehrbringens von Medizinprodukten für dentale Anwendungen

Die schwedische Agentur für Medizinprodukte (SMPA) hat am 9. Juni 2025 ein Verbot für das Inverkehrbringen der Medizinprodukte Tubulex (F-109), Tubulicid rot (F-102, F-119), Tubulicid blau (F-101), Tubulicid plus (endo) (F-103, F-112), Tubulitec primer (F-104), Tubulitec liner (F-105), Tubulitec lösn medel (F-106) und DT temporary dressing (F-107) der Dental Therapeutics AB verhängt. Die Produkte sind für die Reinigung und Versiegelung von Kavitäten und Wurzelkanälen bestimmt. Der Grund für das Verbot ist die fehlende CE-Zertifizierung der Produkte durch eine benannte Stelle.

BZÄK

focus.de: "Desinfektions-Irrsinn bei deutschen Zahnärzten"

"Zahnärzte gelten als durchweg wohlhabend, selbst bestimmt und vielfach genussorientiert. Was aber die wenigsten Patienten mit Zahnweh ahnen: Auf den Praxen lastet eine besonders fein ausgetüftelte Menge von bürokratischem Irrsinn", schreibt Reinhard Schlieker auf focus.de am 11. August und nimmt Bezug auf den Forderungskatalog der BZÄK zur Entlastung der Praxen. Darin fordert die BZÄK ein Sofortprogramm zum Bürokratieabbau, mit dem sieben überflüssige bürokratische Hürden im Praxisalltag abgeschafft werden müssen. Forderung Nr. 1 ist die "Rücknahme des von der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), dem RKI und dem BfArm veröffentlichten Verbot der abschließenden Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten bzw. deren Validierung". 

Text- und Bildquellen:
LZK/ R. Nemitz, Adobe Stock/ MQ-Illustrations, focus.de, LZK BW

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