LZK
Neuer Rahmenvertrag der LZK: Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist zum 28. Juni in Kraft getreten. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, kurz: EAA) auf nationaler Ebene um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben zu gewährleisten. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg setzt auf mehr soziale Verantwortung und hat einen Rahmenvertrag mit der Firma Eye-Able abgeschlossen, um allen Kammermitgliedern den Zugang zu barrierefreien Lösungen zu ermöglichen.