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Ausgabe 30/2025 vom 5. August 2025

LZK

Fake-Videos auf Social Media

Aktuell kursieren auf Instagram und Facebook Videos einer Mitarbeiterin der Landeszahnärztekammer, in dem diese für Zahnpflegeprodukte wirbt. Diese Videos basieren auf einem Originalvideo, das zusammengeschnitten und inhaltlich verändert wurde. Eine Produktwerbung fand nicht statt. Die bekannten Videos sind inzwischen in den Social Media Kanälen entsprechend kommentiert. Wir weisen darauf hin, dass die Landeszahnärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Produktwerbung betreibt.

LZK

Neuer Rahmenvertrag der LZK: Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist zum 28. Juni in Kraft getreten. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, kurz: EAA) auf nationaler Ebene um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben zu gewährleisten. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg setzt auf mehr soziale Verantwortung und hat einen Rahmenvertrag mit der Firma Eye-Able abgeschlossen, um allen Kammermitgliedern den Zugang zu barrierefreien Lösungen zu ermöglichen. 

Text- und Bildquellen:
Adobe Stock/ MP Studio, LZK BW

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