Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

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Ausgabe 32/ 2022 vom 27. Juli 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Ergebnisse der LZK-Vertreterversammlung

Selten hat man die Delegierten der LZK-Vertreterversammlung so lebhaft diskutieren sehen. Die Entscheidung von LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert  Dr. Dr. Markus Tröltzsch als Referent in die Vertreterversammlung am 23. Juli 2022 einzuladen, erwies sich als goldrichtig. Der Greenviu-Gründer erläuterte sein Konzept und begeisterte die Delegierten mit seinen Ausführungen zur nachhaltigen Praxisgestaltung. Desweiteren stimmte die Vertreterversammlung  Änderungen der Wahlordnung, der Weiterbildungsordnung, der Geschäftsordnung der LZK-VV und der LZK-Satzung zu. Mit drei verabschiedeten Anträgen positionierten sich die Delegierten zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, zur TI-Infrastruktur und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der nächsten ZBW-Ausgabe.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Vollständiger Impfschutz ab 1. Oktober 2022

Am 30. September 2022 endet der im Infektionsschutzgesetz geregelte Zeitraum, wonach zwei Einzelimpfungen zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes ausreichend waren. Ab dem 1. Oktober 2022 wird der vollständige Impfschutz grundsätzlich nur durch drei Einzelimpfungen erreicht (Abstand von mindestens drei Monaten zwischen zweiter und dritter Impfung).

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Nachweispflicht für Masern-Schutzimpfung: Frist endet am 31. Juli 2022

Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Personen, die in einer Zahnarztpraxis tätig sind und nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, einen vollständigen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Die Frist zum Nachweis einer Masern-Schutzimpfung endet am 31. Juli 2022. Wie der Nachweis zu erfolgen hat, wer diesen erbringen muss und was zu tun ist, wenn kein Masernschutznachweis erfolgt, darüber erhalten Sie hier Informationen.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

E-Learning-Plattform mund-pflege.net gestartet

Am 1. Juli ist die Plattform "mund-pflege.net" online gegangen. Die Plattform richtet sich an professionell Pflegende und möchte einen niedrigschwelligen, digitalen Zugang zu allen relevanten Fragen der Mundgesundheit bieten. Das E-Learning-Angebot orientiert sich am Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege und wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Hochschule Neu-Ulm. entwickelt. LZK-Referent für Alterszahnheilkunde, Dr. Elmar Ludwig ist Mitglied im fünfköpfigen Projektteam „mund-pflege.net“. Auch in der Expertengruppe für den Expertenstandard war Dr. Ludwig Mitglied. Hier geht es zur E-Learing-Plattform...

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

LFB: Thorsten Beck übernimmt die Leitung des neuen Arbeitskreises Fortbildung

Der Arbeitskreis Fortbildung des LFB wurde neu ins Leben gerufen und kümmert sich künftig um alle Themen rund um das Thema Aus- und Fortbildung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Berufe im LFB. LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert hatte den stv. Geschäftsführer der LZK BW, Thorsten Beck, aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich der Mitarbeiterinnen Aus- und Fortbildung bei der LZK BW für die Leitung des neuen Arbeitskreises beim LFB vorgeschlagen.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie zum 1. August 2022

Im Kammer KOMPAKT Nr. 30 hatten wir bereits auf die Änderungen durch die EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie zum 1. August 2022 hingewiesen. Wir haben nunmehr einen großen Teil unserer Muster-Arbeitsverträge gemäß den neuen Vorgaben überarbeitet. Diese finden Sie hier. Zu berücksichtigen ist, dass bestehende Arbeitsverträge durch die Neuregelung nicht betroffen sind. Nur auf explizite Aufforderung des Arbeitnehmers hin, muss der Arbeitgeber hier Auskunft erteilen. Dies kann über das Muster „Informationen über wesentliche Vertragsbedingungen“, welches Sie auch unter obigem Link finden, erfolgen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ Arbeitsrecht auf der Webseite.

FREIE BERUFE

Bundesregierung hält am Kammerwesen fest

Die AfD wollte in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, ob sie das deutsche Kammerwesen noch für zeitgemäß hält und eine Reform andenkt. In seiner Antwort (Drucksache 20/2735 vom 7. Juli) stellt das federführende Bundeswirtschaftsministerium nun unmissverständlich klar: "Die funktionale Selbstverwaltung der Kammern mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft hat sich in Deutschland in langer Tradition bewährt."

TELEMATIK

gematik informiert im neuen Format

Im neuen Format gematik live widmen sich Expertinnen und Experten aus der Praxis komplett den Anliegen und Fragestellungen der Teilnehmenden. Der aktuelle Mitschnitt informiert zum Thema "KIM-Kommunikation im Medizinwesen" und ist hier abrufbar.

Text- und Bildquellen:
Franziska Kraufmann, Adobe Stock/ Anima flora PicsStock, Adobe Stock/ peterschreiber.media, Adobe Stock/ k.u.r.t., Adobe Stock/ kameraauge, Adobe Stock/ iconimage, LZK BW.

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