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Ausgabe 28/2024 vom 24. Juli 2024

LZK

Ergebnisse der Vertreterversammlung

Am 20. Juli 2024 trafen sich die Delegierten der Landeszahnärztekammer zur Vertreterversammlung in Stuttgart. Normalerweise gibt der Präsident in der Sommer-Vertreterversammlung kein standespolitisches Statement ab. Am 20. Juli 2024 sah sich Dr. Torsten Tomppert angesichts der Ereignisse der letzten sechs Monate dazu veranlasst: Die dramatische ambulante Versorgung, die Budgetierung, die nicht erfolgte Anpassung der GOZ, die in den Protestaufruf am 18. Juni mündete, der Cyberangriff auf die LZK und die Situation in der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe. Der Präsident fand aufrichtige und klare Worte.

GESUNDHEITSPOLITIK/ BZÄK

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune: iMVZ begrenzen

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat unter anderem über eine Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) beraten. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, den weiteren Einfluss von iMVZ zu begrenzen und diesbezüglich im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regulierung einzuführen. Diese Forderung tragen auch BZÄK und LZK BW mit. In der Begründung bezieht sich der Bundesrat vor allem auf die von ihm bereits unterbreiteten Vorschläge, die mit einem Entschließungsantrag im Juni 2023 an die Bundesregierung verschickt wurden. Die Zahnärzteschaft hat bereits einen Weg zur Lösung der vom Bundesrat benannten Probleme aufgezeigt. BZÄK und KZBV hatten gemeinsam konkrete Maßnahmen vorgeschlagen: Voraussetzung für die Berechtigung zur Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll sein, dass das Krankenhaus über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügt und ein MVZ nur innerhalb seines Planungsbereiches gründen darf (räumlich-fachlicher Bezug). Zudem wären Änderungen im Zahnheilkundegesetz zur Regulierung der iMVZ pragmatisch und wirkungsvoll.

GESUNDHEITSPOLITIK/ BZÄK

Gewalt und Aggression gegen Ärzte und Personal

Angriffe gegen Rettungskräfte, Personal in Notaufnahmen, aber auch Ärzte, Zahnärzte, Praxispersonal haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Das Bundesjustizministerium plant nun härtere Strafen. Dafür soll das Strafgesetzbuch erweitert werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann will den Strafrahmen bei körperlichen Angriffen auf Ärzte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute oder in Notaufnahmen verschärfen. Er schlägt vor, dass der bestehende Straftatbestand in Paragraf 113 des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – auf diese Personen ausgeweitet wird. Die BZÄK setzt sich dafür ein, dass die ebenfalls stark betroffene Zahnärzteschaft in den Schutzbereich des geplanten Gesetzes einbezogen wird. „In das Gesetz sollten alle Ärzte, Zahnärzte und das Personal einbezogen werden“ so Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer.

Text- und Bildquellen:
F. Kraufmann, Adobe Stock/ Aleix Cortadellas, Adobe Stock/ Prostock-studio, BZÄK-Klartext, LZK BW

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