LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Neue Testverordnung ab 1. Juli 2022
Die Bundesregierung hat zum 1.Juli 2022 die Änderung der Testverordnung beschlossen. Im Rahmen des einrichtungs- oder unternehmensbezogenen Testkonzepts können weiterhin pro Monat bis zu 10 PoC-Antigentests pro Mitarbeiter der Zahnarztpraxis durchgeführt werden. Die Sachkosten für die Beschaffung der Tests werden weiterhin von der KV BW auf Antrag erstattet. Der Erstattungsbetrag hat sich von 3,50 € pro Test auf maximal 2,50 € reduziert. Für den Fall einer Absonderung von Personal aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses bleibt es bei der Möglichkeit der kostenfreien Inanspruchnahme eines PoC-Antigentest in einem Testzentrum, da im medizinisch-pflegerischen Bereich die Freitestung zwingend erforderlich ist, um das berufliche Tätigkeitsverbot nach Ablauf der Quarantäne zu beenden. Nähere Informationen finden Sie in unserem FAQ.