GESUNDHEITSPOLITIK
G-BA: Neue Vorsitzende und Zuständigkeiten der unparteiischen Mitglieder
Viele Regelungen zur Versorgung und zum Leistungskatalog der Krankenkassen trifft nicht der Staat, sondern die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss, kurz G-BA. Der seit 2004 bestehende Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet unter anderem, welche Leistungen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Das Gremium legt auch für bestimmte Operationen jährliche Mindestzahlen fest, um die Behandlungsqualität abzusichern. Anfang Juli wechselte der Vorsitz des obersten Gremiums des Gesundheitswesens. Mit Dr. rer. pol. Sonja Optendrenk steht erstmals eine Frau an der Spitze des G-BA. Sie war zuvor Staatssekretärin im hessischen Gesundheitsministerium und folgt auf Prof. Josef Hecken, der das Amt seit 2012 inne hatte.