Ausgabe 23/ 2022 vom 19. Mai 2022

GESUNDHEITSPOLITIK

Einrichtungsbezogene Immunitätsnachweispflicht bestätigt

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelte Immunitätsnachweispflicht zurückgewiesen. Der Gesetzgeber habe einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich Tätigen letztlich zurücktreten. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Neuer LZK-Instagram-Kanal junge_zahnaerzte_bw: Folgen Sie uns!

Die LZK BW hat ihre Social-Media-Aktivitäten um einen weiteren Instagram-Kanal erweitert. Unter der Leitung der neuen Abteilung für Studierende, junge und angestellte Kammermitglieder wendet sich die LZK BW vor allem an ihre Zielgruppe. Auf dem Instagram-Kanal junge_zahnaerzte_bw erhalten Studierende der Landesuniversitäten, junge und angestellte Kammermitglieder regelmäßig Informationen zu Services, Dienstleistungen und Veranstaltungen. Dem Kanal folgen Sie unter: @junge_zahnaerzte_bw

 

FREIE BERUFE

Sommer der Berufsbildung

Im Rahmen der Allianz für Aus-und Weiterbildung findet 2022 wieder der „Sommer der Berufsbildung“ statt. Die Kampagne richtet sich an Jugendliche, Eltern und Betriebe. In zahlreichen Veranstaltungen werden von Mai bis Oktober wichtige Themen wie Berufsorientierung oder Attraktivität der Ausbildung aufgegriffen. Der Bundesverband der Freien Berufe ist einer der Paten des Themas „Vielfalt in der dualen Ausbildung“. Der „Sommer der Berufsausbildung“ war im letzten Jahr mit über 800 Veranstaltungen und großer Resonanz in den sozialen Netzwerken sehr erfolgreich. (#AusbildungSTARTEN)

 
 
 

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