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Ausgabe 22/2026 vom 12. Mai 2026

LZK

Vorstandsklausur: Fortbildung Baden-Württemberg denken

Traditionsgemäß zieht sich der Vorstand der Landeszahnärztekammer einmal jährlich zur Klausur zurück – in diesem Jahr auf Einladung der BZK Karlsruhe hoch hinaus auf den Heidelberger Königstuhl. Dort reichte der Blick nicht nur weit über die Rheinebene, sondern dank eines Besuchs der Landessternwarte Heidelberg-Königstuhl und des historischen Bruce-Teleskops sogar bis in den Kosmos. Passender hätte der Rahmen kaum sein können: Mit Weitblick, Perspektivwechsel und Blick auf neue Horizonte diskutierte der Vorstand die Zukunft der Fortbildungslandschaft in Baden-Württemberg.

BZÄK & KZBV

Investoren dürfen keine medizinischen Entscheidungen bestimmen

BZÄK und KZBV begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Unabhängigkeit der steuerberatenden Berufe gesetzlich zu sichern und den Einfluss externer Finanzinvestoren in Steuerberatungskanzleien auszuschließen. Was für Steuerberater als zwingend notwendig erkannt wird, gilt in gleicher Weise für die zahnärztliche Berufsausübung: Medizinische Entscheidungen müssen allein am Wohl der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein – nicht an Renditeerwartungen. 

LZK & ZPB

Pflege Plus: Überzeugender gemeinsamer Messeauftritt 

Die Pflege Plus ist der zentrale Treffpunkt für die professionelle Pflege im süddeutschen Raum. Vom 5. bis 7. Mai 2026 kamen 171 ausstellende Unternehmen sowie mehr als 7.300 Besucherinnen und Besucher nach Stuttgart. Zum dritten Mal in Folge war auch die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK) auf der Fachmesse vertreten – erstmals gemeinsam mit der Zahnmedizinischen Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg (ZPB). Die Bündelung der jeweiligen Kompetenzen sorgte für einen überzeugenden gemeinsamen Messeauftritt. 

LZK 

Arbeitsschutzbetreuung (BuS-Dienst): Neue DGUV Vorschrift 2

Zum 1. Juni 2026 tritt die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen Organisation der betrieblichen Arbeitsschutzbetreuung. Die Neufassung konkretisiert unter anderem die zulässigen Formen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Dienst). Für Zahnarztpraxen, die am BuS-Dienst „Kammermodell“ der LZK BW teilnehmen, ergeben sich durch die neue Vorschrift keine Änderungen an der alternativen Arbeitsschutzbetreuung ihrer Praxis. Anders kann es aussehen, wenn die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung über ein externes Dienstleistungsunternehmen erfolgt. 

BADEN WÜRTTEMBERG & LZK

Gesundheitsversorgung im Land krisenfest aufstellen

„Die sicherheits- und geopolitische Lage hat sich verändert und ist angespannt. Deshalb ist es wichtig, das baden-württembergische Gesundheitswesen für den Ernstfall vorzubereiten“, sagte Minister Manne Lucha am Rande der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Sanitätsakademie der Bundeswehr und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Ziel der Vereinbarung ist ein Pilotprojekt zur Entwicklung eines zivil-militärischen Gesundheitslagebildes. Das Projekt ist Teil weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Krisenresilienz des Gesundheitssystems im Land. Ausführliche Informationen finden Sie in der Pressemitteilung

Da im Krisenfall auch die baden-württembergische Zahnärzteschaft betroffen sein könnte, hatte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert bereits im März Generalarzt Dr. Rolf von Uslar zu einem Gespräch eingeladen. Dieses wurde in voller Länge in der Reihe „Kammer KONVERSATION“ veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.  

Text- und Bildquellen:
LZK BW/ Mader, Adobe Stock/ InfiniteFlow, Bundeswehr, Adobe Stock/magele-picture, LZK BW

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