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Ausgabe 22/ 2023 vom 20. Juli 2023

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

BGH bestätigt Zulässigkeit eines kalkulatorischen Gewinnanteils

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) Inhaberinnen und Inhabern eines zahnärztlichen Praxislabors höchstinstanzlich in ihrer Tätigkeit gestärkt. Die Frage, ob Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Leistungen im praxiseigenen Labor erbringen, bei der Berechnung dieser Laborleistungen einen kalkulatorischen Gewinn berücksichtigen dürfen, war allerdings nie ernsthaft umstrittene und gelebte Praxis. Nicht zuletzt der Verordnungsgeber selbst hat in der Begründung von § 9 GOZ ausdrücklich die Möglichkeit anerkannt, einen kalkulatorischen Gewinnanteil zu berechnen. Gleichwohl hat die Wettbewerbszentrale eine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis angestoßen.

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Revision EU-Quecksilberverordnung: Vorschlag der EU-Kommission veröffentlicht

Am 14. Juli 2023 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung der EU-Quecksilberverordnung vorgelegt. Dabei schlägt die EU-Kommission aus Gründen des Umweltschutzes ein Verbot der Verwendung von Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 vor, „es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.“ Darüber hinaus sollen ab diesem Zeitpunkt die Herstellung und die Ausfuhr von Dentalamalgam in der EU verboten werden. Schließlich sieht der Kommissionsentwurf das Verbot der Produktion und Ausfuhr bestimmter quecksilberhaltiger Lampen ab Ende 2025 bzw. Ende 2027 vor. Der Vorschlag wird nun den im Rat versammelten Mitgliedstaaten und an das Europäische Parlament übermittelt. Die Beratungen dürften im Europaparlament frühestens im Oktober beginnen.

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