| Ausgabe 20/ 2022 vom 3. Mai 2022 |
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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER Nur noch fünf Tage Corona-IsolationBaden-Württemberg ändert die Regeln: Wer sich mit dem Coronavirus ansteckt, muss ab 03.05.2022 nur noch für fünf Tage in Isolation. Wer nach fünf Tagen für mindestens 48 Stunden ohne Symptome ist, darf die Isolation beenden. Bislang waren es zehn Tage - ein Freitesten war frühestens nach sieben Tagen möglich. Betroffenes Personal in Zahnarztpraxen muss vor dem Antritt der Arbeit nach Ende der Isolation einen Schnelltest durchführen. Nur wenn dieser negativ ist, darf die Arbeit wieder aufgenommen werden. Unabhängig von dem Testergebnis, endet die Isolation für Personal in Zahnarztpraxen spätestens 15 Tagen nach dem Erstnachweis der Infektion. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt vollständig. Mehr in der CoronaVO Absonderung! |
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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER BFB: Freiberufliches Jobportal für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer startetDer Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat ein Jobportal entwickelt, um die berufliche Integration von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern zu unterstützen. Es wendet sich an junge Menschen auf der Suche nach einem Praktikum oder einer Ausbildung sowie an Berufserfahrene, die an einer Arbeitstätigkeit oder einem Praktikumsplatz interessiert sind. Freiberuflerinnen und Freiberufler können offene Stellen ab sofort unkompliziert und kostenfrei im Portal einpflegen. Das dreisprachige Portal startet am 9. Mai 2022. Zum Portal... |
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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER Neue Ausgabe des Magazins „Patient aktuell“ ist onlineDie neue Ausgabe des Magazins "Patient aktuell" ist auf unserer Webseite abrufbar. In gedruckter Form liegen zwei Exemplare dem Zahnärzteblatt 5-6/2022 bei. In dieser Ausgabe berichten wir über die Diagnose von Seltenen Erkrankungen in der Zahnarztpraxis, über Therapieoptionen gegen das Schnarchen und wie man das eigene Parodontitis-Risiko online prüfen kann. Zusätzlich gibt es einen Beitrag übers Lispeln. Hier geht's zur Online-Blätterausgabe. Und hier kann man weitere Druckexemplare bestellen. |
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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER Rahmenvertragspartner senkt deutlich seine Preise - Bestellung von MaskenDer Rahmenvertragspartner der LZK BW, die Firma EUMEPRO GmbH hat für die Bestellung von OP-Masken und FFP2-Atemschutzmasken ohne Ausatemventil seine Preise gesenkt. Über den Rahmenvertrag kann die Zahnarztpraxis zu attraktiven Preisen qualitativ hochwertige Produkte „Made in Germany“ erwerben. Den Rahmenvertrag, das Bestellformular und die Informationen über die Online-Shop-Bestellung finden Sie hier im PRAXIS-Handbuch der LZK BW (Schaltfläche 4.3.6.1). |
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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER Weitere Druckerzeugnisse über den LZK-Bestellservice abrufbarDie Landeszahnärztekammer bietet verschiedene Publikationen an, die Sie auf unserer Webseite größtenteils kostenfrei anfordern können. Neu hinzugekommen ist ein Flyer zur „Allgemeinen und individuellen Niederlassungsberatung“, aus dem hervorgeht, wie die LZK ihre Kammermitglieder mit Niederlassungswunsch mit Beratungsangeboten, Informationen und weiteren Hilfestellungen zur Seite steht. Unseren Bestellservice finden Sie hier! |
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