LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
ZFA-Ausbildungsverordnung novelliert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Die neue ZFA-Ausbildungsverordnung wurde am 25.03.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 01.08.2022 in Kraft. Beibehalten werden die Berufsbezeichnung "Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter", die Systematik einer dreijährigen Berufsausbildung sowie die Ausbildungsstruktur. Neu sind die Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“, welche über sogenannte Standardberufsbildpositionen, d.h. diese sind gesetzlich fixiert, integrativ vermittelt werden.