Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

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Ausgabe 12/ 2022 vom 3. März 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Klagen gegen den Gebührenbescheid in Sachen Röntgenüberwachung: Urteil des VG Karlsruhe

Einige Praxen haben die Musterklageschrift der LZK BW gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums, in welchem für „Aufsichtsmaßnahmen nach Strahlenschutz“ eine Jahresgebühr von 200 Euro festgesetzt wurde, genutzt. Nunmehr ist es in dieser Sache zu einem ersten Urteil gekommen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 31.01.2022 (Az. 2 K 2472/21) die Klage eines Zahnarztes gegen den Gebührenbescheid abgewiesen.

BZÄK & HDZ

Spendenaufruf für die Ukraine

„Wir alle sind erschüttert über den aggressiven Angriff auf die Ukraine. Unsere Solidarität ist bei allen Menschen dort“, so BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. „Wir haben Kontakt zu unseren Partnern vor Ort, den Salesianern Don Boscos, aufgenommen. Sie sind in vier Großstädten in der Ukraine vertreten. Auch in der schwer umkämpften Hauptstadt Kiew sind sie präsent. Unsere Partner brauchen dringend Unterstützung. Wir haben 10.000 € Soforthilfe bereitgestellt“, so der Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ), Dr. Klaus Sürmann. BZÄK und HDZ rufen dazu auf, ebenfalls mit einer Spende für die Ukraine zu helfen. Mehr...

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER & AKADEMIE KARLSRUHE

Live und on demand!
Karlsruher Konferenz | Tag der ZFA 2022

Das ganztägige Fachprogramm für das gesamte Team steht unter dem Motto „Nachhaltige Zahnmedizin – Von Prävention bis Klimaschutz“. Fachvorträge über die Förderung der oralen Gesundheit unserer Patienten, Informationen über den Zusammenhang von Klima- und Gesundheitsschutz und viele weitere thematische Highlights zeigen Ihnen die Schnittstellen zwischen der Zahnmedizin und den Nachhaltigkeitszielen der UN-Agenda 2030 auf und geben Orientierung für eine mögliche Entwicklung Ihrer Praxis. Seien Sie dabei – Live oder on demand. Das Programm bleibt bis 14 Tage nach der Veranstaltung abrufbar. Jetzt hier anmelden!

GESUNDHEITSPOLITIK

Stärkung der Kritischen Infrastrukturen durch neue Absonderungsregeln

Um auch bei hohen Corona-Fallzahlen gegen drohenden Personalmangel und Versorgungsengpässe gerüstet zu sein, dürfen Betreiber der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) ab 14.02.2022 nicht infiziertes Personal zum Zwecke des Arbeitseinsatzes aus der Quarantäne holen. Das gilt für Praxisinhaber und Praxisbeschäftigte, die als enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige in Absonderung sind, die selbst aber weder einen positiven Test noch Krankheitssymptome haben. Zur KRITIS gehört nach Aussage des Sozialministeriums auch die ambulante zahnärztliche Versorgung. Was Sie zur „Arbeitsquarantäne“ mit Bescheinigung für die KRITIS wissen müssen, finden Sie auf der Homepage des baden-württembergischen Sozialministeriums.

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