BZÄK
Ethanol als Desinfektionsmittel darf nicht verboten werden
Die orale Aufnahme von Alkohol als z.B. Kölsch ist gerade an Karneval sehr beliebt. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte und andere medizinische Berufe ist Alkohol bzw. Ethanol als Desinfektionsmittel aber das ganze Jahr über wichtig. Ein in die entscheidende Phase getretenes Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Neubewertung von Ethanol könnte dieses am Ende als „reproduktionstoxisch“ einstufen, was einem praktischen Verbot von Ethanol zur Desinfektion von Händen und Oberflächen gleichkäme. Ein solches Verbot hätte weitreichende Folgen für Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Pflegeheime.