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Ausgabe 07/2026 vom 12. Februar 2026

IZZ & LZK & KZV

Gesundheitspolitisches Podium der Zahnärzteschaft am 25. Februar: Jetzt auch zum Livestream anmelden!

Welche Erwartungen hat die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg an die Landespolitik und wie positionieren sich die Parteien zu zentralen gesundheitspolitischen Themen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Podiums zur Landtagswahl am 25. Februar in Stuttgart. Melden Sie sich schnell an – im Saal sind nur noch wenige Plätze frei. Für Interessierte gibt es jetzt auch die Möglichkeit, sich für die Diskussion im Livestream anzumelden. Bringen Sie Ihre Perspektive ein – vor Ort oder digital!

LZK

DVT im Fokus – Bedeutung des Dosisflächenprodukts

Bei digitalen Volumentomographien in der Zahnmedizin stellt das Dosisflächenprodukt (DFP) eine zentrale Kenngröße zur Beurteilung der Strahlenexposition dar. Es beschreibt nicht die Organ- oder effektive Dosis, erlaubt jedoch eine praxisnahe Abschätzung des dosimetrischen Aufwands einer Untersuchung und ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher Aufnahmen oder Geräteeinstellungen.

BZÄK

Ethanol als Desinfektionsmittel darf nicht verboten werden

Die orale Aufnahme von Alkohol als z.B. Kölsch ist gerade an Karneval sehr beliebt. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte und andere medizinische Berufe ist Alkohol bzw. Ethanol als Desinfektionsmittel aber das ganze Jahr über wichtig. Ein in die entscheidende Phase getretenes Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Neubewertung von Ethanol könnte dieses am Ende als „reproduktionstoxisch“ einstufen, was einem praktischen Verbot von Ethanol zur Desinfektion von Händen und Oberflächen gleichkäme. Ein solches Verbot hätte weitreichende Folgen für Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Pflegeheime.

Text- und Bildquellen:
Pressemitteilung der BZÄK
Landtag BW, Dr. Dr. Sandra Ketabi, Adobe Stock/ sulit.photos, LZK BW

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