GESUNDHEITSPOLITIK
Baden-Württemberg hebt alle Corona-Verordnungen auf
Baden-Württemberg hebt zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg auf. Fortan gelten nur noch die Corona-Regeln des Bundes. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Zahnarztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen. Neben der Corona-Verordnung des Landes werden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Hierzu zählt insbesondere die Absonderungsverordnung. Das bedeutet, dass nunmehr auch die Quarantänepflicht für Mitarbeitende in Zahnarztpraxen entfällt und damit auch kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz mehr besteht.