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Ausgabe 03/2024 vom 24. Januar 2024

BZÄK & KZBV

iMVZ: Zahnärzte mahnen Regulierungsbedarf an

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) fordern Bundesgesundheitsminister Lauterbach erneut mit Nachdruck auf, iMVZ (investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren) endlich wirksam zu regulieren. Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 30,4 Prozent (3. Quartal 2023) – mit weiter steigender Tendenz. Mit ihrem Fokus auf schnelle Rendite stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Patientenversorgung dar, wie sie beispielsweise das ARD Magazin „Panorama“ mehrfach dokumentiert hat. Auch ein Gutachten des IGES-Instituts belegt diese Tendenz. Obgleich das Bundesministerium für Gesundheit bereits öffentlich kommuniziert hat, dass die Regulierung von iMVZ in diesem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden soll, bietet der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf keine neuen Lösungsansätze.
Ausführliche Informationen finden Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung von BZÄK und KZBV.

EU-MDR

Massive negative Auswirkungen für die Zahnmedizin!

In einer aktuellen Befragung wurden rund 400 Medizinproduktehersteller zu Auswirkungen der Europäischen Medizinprodukteverordnung (EU-MDR) befragt. Ihr Fazit ist ausgesprochen negativ. Der aufwändige Zertifizierungsprozess führe aufgrund hoher bürokratischer Hürden zu Verzögerungen und deutlich steigenden Kosten. In Folge der neuen Verordnung wurden viele Medizinprodukte bereits vom europäischen Markt genommen. Besonders stark betroffen sind auch die Medizinprodukte in der Zahnmedizin. Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie bei zm online.

GESUNDHEITSPOLITIK

G-BA: Fluoridlack wird Kassenleistung für Kinder unter 6 Jahren

In einer aktuellen Meldung informiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, dass er einen neuen Beschluss zur Prophylaxe für Kinder gefasst hat. Künftig ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Änderung tritt in Kraft, wenn sie vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Informationen zur Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen für alle Altersstufen sowie für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderungen stellt der G-BA auf seiner Website zur Verfügung.

Text- und Bildquellen:
Adobe Stock/Comugnero Silvana, Adobe Stock/fotohansel, Adobe Stock/SnowElf-generiert mit KI, LZK BW

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