Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

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Ausgabe 2/ 2022 vom 14. Januar 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Die neue Hygiene-Pauschale - erneut mit erheblicher Abwertung

Die Hygienepauschale in der GOZ wurde nach Abstimmung zwischen dem PKV-Bundesverband, der Beihilfe und der BZÄK erstmals in der ersten Corona-Welle zum 09.04.2020 nach der analogen Nummer 3010 (2,3) mit € 14,23 ins Leben gerufen. Seit 01.01.2022 ist die bisherige Hygienepauschale nach der analogen Nummer 3010 (1,0) mit € 6,19 durch die analoge GOÄ-Nummer 383 (2,3) mit € 4,02 ersetzt worden. Das entspricht einer Abwertung von über 35 %! Diese neuerliche Kürzung der Pauschale trägt dem derzeitigen Pandemiegeschehen in keinster Weise Rechnung. Nachfolgend erhalten Sie eine Abrechnungsempfehlung:

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Neue Corona-Verordnung: FFP2-Maske in Innenräumen Pflicht

Mit Beschluss vom 11.01.2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen sind zum 12.01.2022 in Kraft getreten. Sie finden die neue Corona-Verordnung in Kapitel 5 auf unseren Coronaseiten im Webaufritt. Zu einer wichtigen Änderung gehört die Verpflichtung für Personen ab 18. Jahren, die eine Zahnarztpraxis betreten (z. B. Patienten), eine FFP2-Maske zu tragen. Wir haben Ihnen unser Plakat zum Praxisaushang entsprechend geändert.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Änderung der Corona-Verordnung Absonderung

Ebenfalls geändert wurde die Corona-Verordnung Absonderung. Seit 12.01.2022 gelten für die Quarantäne neue Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt wie die Isolierung von Corona-Infizierten. Nach der Änderung sind von einer Quarantäne folgende, nicht positiv getestete asymptomatische Personen befreit: „Frisch“ vollständig geimpfte und genesene Personen sowie geimpfte Person, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Als "frisch" gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Sie finden die neue CoronaVO Absonderung hier.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Masernschutzgesetz: Fristverlängerung für die Impfpflicht

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Personen, die in einer Zahnarztpraxis tätig sind und nach dem 31.12.1970 geboren sind, einen vollständigen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Aktuell wurde mit dem erweiterten Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine erneute Fristverlängerung für den Nachweis einer Masern-Schutzimpfung bis 31.07.2022 beschlossen. Bisher galt die Frist 31.12.2021. Wie der Nachweis zu erfolgen hat, wer diesen erbringen muss und was zu tun ist, wenn kein Masernschutznachweis erfolgt, darüber erhalten Sie hier Informationen.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Fakten zur LZK BW auf Wikipedia

In Wikipedia, der Online-Enzyklopädie, gibt es seit kurzem einen Eintrag über die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Dieser enthält übersichtlich und komprimiert die wichtigsten Fakten zur LZK BW. Den Lexikoneintrag betreut die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der LZK. Dabei müssen die Vorgaben von Wikipedia eingehalten werden, die beispielsweise die Nennung von Doktortiteln oder Gender-Sprachformen ausschließen. Sie finden den LZK-Wikipedia-Eintrag hier.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER & AKADEMIE KARLSRUHE

Karlsruher Konferenz 2022: Nachhaltige Zahnmedizin – von Prävention bis Klimaschutz

All unsere Entscheidungen haben Einfluss auf die Entwicklung unserer Zukunft. Die Ziele Nr. 3 „Gesundheit und Wohlergehen“ und Nr. 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ aus der UN-Agenda 2030, im Kontext der klinischen Arbeit, bilden die Inspiration für die aktuelle Karlsruher Konferenz 2022, die zusammen mit dem Tag der ZFA 2022 von der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe ausgerichtet wird. Am Freitag, 18. März 2022 wird online im Livestream ein Weg Richtung Zukunft eingeschlagen! Seien Sie dabei! Jetzt hier anmelden!

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER & ZFZ STUTTGART

Winter-Akademie 2022

Die Winter-Akademie 2022 des ZFZ Stuttgart wird in diesem Jahr erneut als Online-Fortbildung stattfinden. Die Vorträge können entweder im Livestream am 26. Januar, am 2. und 9. Februar mit jeweils zwei Vorträgen zwischen 14 und 17.30 Uhr oder On-Demand auf Abruf bis Ende Februar angeschaut werden. Sechs angesehene und bekannte Referenten (Prof. Dr. Hendrik Meyer-Lückel, Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle, Dr. Elyan Al-Machot, Prof. Dr. Dr. Stefan Schultze-Mosgau, Prof. Dr. Petra Gierthmühlen und Prof. Dr. Michael Wolf) informieren zum Thema Ästhetische Zahnheilkunde. Alle Informationen zur Winter-Akademie 2022 und die Möglichkeit zur der Online-Anmeldung finden Sie hier.

FREIE BERUFE

Umfrage: Überlastung bei Teilen der Freien Berufe steigt deutlich

Die Freien Berufe tragen seit fast zwei Jahren das Krisenmanagement der politischen Entscheider in der Corona-Pandemie an entscheidenden Stellen mit, kommen dabei aber immer stärker an ihre Belastungsgrenze. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Instituts für Freie Berufe Nürnberg (IFB) im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) in Berlin. So gibt mit 29,5 Prozent fast jeder dritte Freiberufler an, „überausgelastet“ zu sein. Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage unter 1.200 Freiberuflern in Deutschland finden Sie hier.

GESUNDHEITSPOLITIK

Parodontitistherapie für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

In einem ergänzenden Beschluss zur PAR-Richtlinie hat der G-BA im Mai 2021 eine Regelung verabschiedet, die zukünftig auch die Teilhabe von Menschen mit zugeordnetem Pflegegrad sowie Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, an einer systematischen PAR-Therapie möglich macht. Die Folge ist eine modifizierte Behandlungsstrecke. Wie diese modifizierte PAR-Richtlinie umzusetzen und die neuen Leistungen anzuwenden, darüber informiert die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) in einem Newsletter.

 

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