LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Elektronische Krankmeldung
Ab Januar 2023 wird der „gelbe Zettel“, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier, der Geschichte angehören und durch ein elektronisches Verfahren abgelöst (abgesehen von wenigen Ausnahmen, z. B. bei Arbeitnehmern in der privaten Krankenversicherung oder der Bescheinigung „Kind krank“). Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber sind auch Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber betroffen.