GESUNDHEITSPOLITIK
Neufassung des Infektionsschutzgesetzes: Regeln gelten ab 1. Oktober
Der Bundesrat hat den Weg für das neue Infektionsschutzgesetz frei gemacht. Die Länderkammer stimmte mehrheitlich für die ab 1. Oktober geplanten Corona-Maßnahmen. Ohne die Zustimmung wären alle Schutzregeln am 23. September ausgelaufen. Die Schutzmaßnahmen gelten jetzt bis zum 7. April 2023. Der Bundestag hatte bereits vergangene Woche mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen die Änderung beschlossen. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ist der Bund nur noch für einen Basisschutz zuständig. Zu den bundesweiten Basismaßnahmen gehört unter anderem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten sowie Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die meisten Entscheidungen treffen die Länder. In zwei Stufen können die Landesregierungen, abgestuft auf das Infektionsgeschehen, weitergehende Regelungen erlassen. Wir haben unser Plakat im Webauftritt zum Aushang entsprechend geändert. Sie finden das Plakatmotiv hier.