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Ausgabe 40/ 2022 vom 19. September 2022

GESNUNDHEITSPOLITIK

Impfterminportal für Baden-Württemberg startet heute

660 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken aus Baden-Württemberg haben sich bereits beim Portal impftermin-bw.de registriert. Damit stehen zum heutigen Start rund 10.000 Impftermine pro Woche zur Buchung bereit. Jeden Tag kommen weitere Termine hinzu. Gesundheitsminister Manne Lucha freut sich über den gelungenen Start: "An die Bürgerinnen und Bürger appelliere ich: Nutzen Sie diese Möglichkeiten." Ein breites Bündnis von Kammern und Verbänden unterstützt das neue Portal und ruft seine Mitglieder auf, sich zu beteiligen und Termine anzubieten. Lesen Sie in der Pressemitteilung des Sozialministeriums auch das Statement von LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert.

GESUNDHEITSPOLITIK

Neufassung des Infektionsschutzgesetzes: Regeln gelten ab 1. Oktober

Der Bundesrat hat den Weg für das neue Infektionsschutzgesetz frei gemacht. Die Länderkammer stimmte mehrheitlich für die ab 1. Oktober geplanten Corona-Maßnahmen. Ohne die Zustimmung wären alle Schutzregeln am 23. September ausgelaufen. Die Schutzmaßnahmen gelten jetzt bis zum 7. April 2023. Der Bundestag hatte bereits vergangene Woche mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen die Änderung beschlossen. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ist der Bund nur noch für einen Basisschutz zuständig. Zu den bundesweiten Basismaßnahmen gehört unter anderem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten sowie Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die meisten Entscheidungen treffen die Länder. In zwei Stufen können die Landesregierungen, abgestuft auf das Infektionsgeschehen, weitergehende Regelungen erlassen. Wir haben unser Plakat im Webauftritt zum Aushang entsprechend geändert. Sie finden das Plakatmotiv hier.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Elektronischer Heilberufsausweis – Austausch von T-Systems-Karten bis zum Jahresende 2022

Inhaber eines elektronischen Heilberufsausweises der Fa. T-Systems erhalten in den kommenden Tagen von T-Systems Post via Brief oder E-Mail. da bestimmte eHBA-Ausweise (Kartentyp mit der Kennzeichnung V1.01) bis Ende des Jahres 2022 ausgetauscht werden müssen. Hintergründe sowie einen ausführlichen Bericht finden Sie in den Zahnärztlichen Mitteilungen. Für weitergehende Fragen steht die Fa. T-Systems unter der Servicehotline +49 (0)800 1183307 oder per E-Mail unter trustcenter.gematik@t-systems.com zur Verfügung.

 

Text- und Bildquellen:
Adobe Stock/ Leigh Prather, Adobe Stock/ hkama, Adobe Stock/ iconimage, LZK BW

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