LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Berufsgenossenschaft (BGW): Neue einheitliche Unternehmensnummer ab 2023
Mitgliedsbetriebe der BGW bekommen ab Oktober 2022 wichtige Post: Die bisherigen Kundennummern von Unternehmen (auch Zahnarztpraxen) werden auf ein neues einheitliches Format umgestellt und heißen künftig "Unternehmensnummer". Die einheitliche Unternehmensnummer löst die bisherige Kunden- beziehungsweise Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie also zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Kunden-/Mitgliedsnummer zu verwenden. Weitere Informationen und einen „Fragen- und Antworten-Bereich“ der BGW finden Sie hier.