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Ausgabe 38/ 2022 vom 8. September 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Berufsgenossenschaft (BGW): Neue einheitliche Unternehmensnummer ab 2023

Mitgliedsbetriebe der BGW bekommen ab Oktober 2022 wichtige Post: Die bisherigen Kundennummern von Unternehmen (auch Zahnarztpraxen) werden auf ein neues einheitliches Format umgestellt und heißen künftig "Unternehmensnummer". Die einheitliche Unternehmensnummer löst die bisherige Kunden- beziehungsweise Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie also zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Kunden-/Mitgliedsnummer zu verwenden. Weitere Informationen und einen „Fragen- und Antworten-Bereich“ der BGW finden Sie hier.

BZÄK/ BFB

Fachkräftemangel in den Praxen: Datenerhebung

Die Universität Erlangen-Nürnberg erhebt im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) Daten zum Ausmaß des Fachkräftemangels. Da Zahnarztpraxen zunehmend vom Fachkräftemangel betroffen sind, ist es bedeutend, dass möglichst viele Zahnärztinnen und Zahnärzte an der Umfrage teilnehmen (Dauer: ca. 10 Minuten). Sie läuft bis 14. September. Zugang: www.t1p.de/fachkraft22 

Text- und Bildquellen:
Adobe Stock/ tostphoto, Adobe Stock/ hkama, LZK BW

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