LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Antrag der Vertreterversammlung zum GKV-FinStG
Die Vertreterversammlung der LZK BW fordert den Gesetzgeber auf, die Budgetierung und die Begrenzung von Punktwertsteigerungen vertragszahnärztlicher Leistungen aus dem Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zu streichen. In der LZK-Vertreterversammlung vom 23. Juli hat sich das höchste Gremium der LZK BW auf Initiative des LZK-Vorstands mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) beschäftigt. Nach einer engagierten Debatte, ob der Gesetzentwurf überhaupt in den Zuständigkeitsbereich der LZK-Vertreterversammlung falle, stimmte diese dem Antrag mehrheitlich zu, da alle zahnärztlichen Praxen von den Auswirkungen betroffen sind. Der Antrag wurde an das Staatsministerium Baden-Württemberg verschickt.
Den Antrag zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sowie weitere Anträge der LZK-Vertreterversammlung finden Sie hier.