BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER
eZahnarztausweis jetzt beantragen!
Sofern noch nicht geschehen, sollten Zahnarztpraxen umgehend damit beginnen, sich auf das E-Rezept vorzubereiten. Seit kurzem liegt ein Gesetzentwurf vor, mit dem Zahnarztpraxen deutschlandweit ab dem 1. Januar 2024 zur Nutzung des E-Rezepts verpflichtet werden sollen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Vertragszahnärzte ab Januar apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch verordnen müssen. Andernfalls drohen den Praxen Sanktionen in Form der Kürzung von Vergütung und monatlicher TI-Pauschale. Ein persönlicher eZahnarztausweis (HBA) ist für die Nutzung des E-Rezepts eine der wesentlichen Voraussetzungen. Informationen zur Bestellung eines eZahnarztausweises/ HBAs finden Sie auf der Infoseite der BZÄK. Informationen zum E-Rezept und zur Frage, wie sich Praxen konkret vorbereiten können, hat die KZBV auf einer Themenseite zusammengestellt.