Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat im April 2022 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der gemeinsamen Fortführung der Landesimpfkampagne in Baden-Württemberg befasst.
Das Ministerium bittet uns nun darum, kurzfristig die möglichen Impfkapazitäten in Zahnarztpraxen festzustellen.
Wir bitten Sie, Ihre Angaben unter der Annahme zu machen, dass bis dahin die Zahnärzteschaft in die Corona-Impfverordnung aufgenommen wurde und somit auch die Vergütung und die Impfsurveillance nach der Corona-Impfverordnung geklärt sind. Uns ist dabei bewusst, dass Sie, anders als die bereits in die Impfkampagne eingebundene Ärzteschaft, nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen können. Um trotzdem ein möglichst realitätsnahes Bild zu erhalten, würden wir Sie daher darum bitten, bei Ihren Angaben eine eher konservative Schätzung zugrunde zu legen.
1) Besteht die Bereitschaft und sind Kapazitäten vorhanden, um in Ihrer eigenen Praxis Impfungen durchzuführen?
2) Falls ja, wie viele Impfungen könnten Sie im Regelbetrieb voraussichtlich pro Woche durchführen?
Bitte berücksichtigen Sie dabei auch, dass es im kommenden Herbst weiterhin nach aktuellem Stand keine Einzelimpfdosen geben wird und die Impfstoffe in Mehrdosenbehältnissen geliefert werden. In der Praxis bedeutet dies, dass in jedem Fall mehrere Personen pro Tag geimpft werden sollten, um Impfstoff nicht wegwerfen zu müssen.
Bereits im Voraus danken wir Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, uns mit Ihren Angaben bei den Planungen zur Fortführung der Landesimpfkampagne zu unterstützen und sich selbst aktiv ins das Impfgeschehen einzubringen. Bitte kommen Sie bei Rückfragen gerne auf uns zu.
Bitte tragen Sie Ihre Antwort möglichst bis Montag, 16. Mai 2022, 12.00 Uhr in dieses Online-Formular ein.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Ute Maier Dr. Torsten Tomppert
Vorsitzende des Vorstandes der KZV BW Präsident der LZK BW