Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

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Ausgabe 13/2024 vom 27. März 2024

LZK & KZV

Weiterer LZK-Info-Clip

Seit heute ist ein neuer Teil der Info-Clips der LZK BW und der KZV BW für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte online. LZK-Info-Clip Nr. 5 trägt den Titel: „Kann ich Chef?“ und erklärt, welche Unterstützung die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ihren jungen Kammermitgliedern bei einer Praxisneugründung oder Praxisübernahme bietet. Das Video beantwortet unter anderem folgende Fragen: Wie schaffen junge Zahnärztinnen und Zahnärzte den Sprung in die Selbständigkeit? Wie eröffnet man eine eigene Praxis und was ist zu beachten? Der Info-Clip steht in verschiedenen Formaten (Video, Short, Story, Reel) auf YouTube, Instagram und Facebook zur Verfügung und ist hier zu finden. 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Europawahl: Zwölf europapolitische Kernanliegen der Bundeszahnärztekammer

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt. Die BZÄK hat im Vorfeld ein Positionspapier verfasst, in dem sie die Kernanliegen für die kommenden Jahre definiert. Im Mittelpunkt steht die Sicherstellung der freien zahnärztlichen Berufsausübung im Interesse der Patientinnen und Patienten. Zudem gilt es, neue und bestehende EU-Vorgaben auf deren bürokratische Auswirkungen für Praxen zu hinterfragen. Ferner muss die Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung in den EU-Mitgliedstaaten, die Grundlage für die automatische Anerkennung der Abschlüsse aus anderen EU-Staaten ist, gewährleistet bleiben. Die Initiativen der EU im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen zum Patientennutzen beitragen und dürfen nicht die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten gefährden. Mit Blick auf den EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte setzt sich die BZÄK für eine Überarbeitung ein, um Praxistauglichkeit zu erreichen.

EUROPA

EHDS – Grünes Licht für Europäischen Gesundheitsdatenraum

Am 14. März haben sich die Unterhändler von Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und der im Rat versammelten Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss über die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums, European Health Data Space (EHDS), geeinigt. Damit gelang es, eines der wichtigsten EU-Gesetzgebungsverfahren der Gesundheitspolitik nach monatelangen Verhandlungen rechtzeitig vor den Europawahlen abzuschließen. Ziel ist es, die nationalen Gesundheitssysteme der EU auf Grundlage interoperabler Austauschformate digital zu verbinden und den Zugriff auf bestimmte Patientendaten grenzüberschreitend zu ermöglichen. Knackpunkt der Verhandlungen war die Frage, inwieweit Patientinnen und Patienten dem widersprechen können. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie ein Recht auf Opt-Out einräumen. Die BZÄK hatte wiederholt dazu aufgefordert, den EHDS ohne weitere (bürokratische) Belastungen für die Praxen umzusetzen sowie den Datenschutz einzuhalten. Sie wird die Einführung in diesem Sinne kritisch begleiten. Mehr Informationen finden Sie hier!
 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Rahmenvertragspartner

Für die folgende Dienstleistung kommt es  zum 1. April 2024 zu einer leichten Preisanpassung durch den Rahmenvertragspartner der Landeszahnärztekammer: Durchführung von mikrobiologischen Wasseruntersuchungen an den Behandlungseinheiten über das Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG (LUH). Unabhängig von der Anzahl an Behandlungseinheiten gibt es einen neuen einheitlichen Untersuchungspreis. Zu den aktuellen Dienstleistungsangeboten der Rahmenvertragspartner gelangen Sie hier.
 

FREIE BERUFE

Bitte um Unterstützung: Konjunkturumfrage des BFB

Aktuell startet turnusmäßig die Konjunkturbefragung der Freien Berufe, die das Institut der Freien Berufe im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) durchführt. Neben den konjunkturellen Entwicklungen wird dieses Mal auch das Thema 'Belastung durch Bürokratie' näher beleuchtet. Hieraus erwartet sich der BFB wichtige Erkenntnisse darüber, inwieweit übermäßige Bürokratie aktuell Probleme verursacht. Da der BFB mit diesen Ergebnissen wiederum in die Argumentation bei Vertretern der Politik geht, ist es enorm wichtig, dass die einzelnen Freien Berufe ausreichend an der Befragung teilnehmen. Die LZK BW bittet um Ihre Unterstützung. Beteiligen Sie sich an der Befragung, sie ist bis 28. April online zugänglich und dauert ca. 12 Minuten.
 

GESUNDHEITSPOLITIK

DIW-Studie: Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel können Gesundheitskosten senken

Eine Kurzstudie von DIW Econ im Auftrag von Foodwatch zeigt, dass Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel gemäß dem Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen können, ohne die Wirtschaft zu belasten. Sie belegt, dass die prognostizierten Werbeeinbußen überschätzt werden, während das Gesetz erhebliche Gesundheitskosten einsparen kann. Die direkten Gesundheitskosten einer ungesunden Ernährung werden auf 17 Milliarden Euro geschätzt. Berücksichtigt man langfristige Effekte durch Folge- und Begleiterkrankungen, beliefen sich die jährlichen direkten Kosten durch Adipositas auf circa 29,4 Milliarden. Werbeeinschränkungen für ungesunde Lebensmittel könnten einen signifikanten Beitrag zu einer gesünderen Ernährung leisten. Und zur Vermeidung von erheblichen Gesundheitskosten führen. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen des KLWG wäge die Kosten auf dem Werbemarkt demnach mehr als auf.
 

Text- und Bildquellen:
BZÄK-Klartext, Cherry Tales, Adobe Stock/ PhotoSG, Adobe Stock/ Crazy Cloud, Adobe Stock/ MH, Adobe Stock/ beats, LZK BW

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