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Ausgabe 10/ 2022 vom 22. Februar 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMER

Corona-Schutzimpfung in der Zahnarztpraxis

Gegenwärtig erreichen uns viele Nachfragen von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die alle die Voraussetzungen zum Impfen gemäß Infektionsschutzgesetz erfüllen und nun wissen wollen, wann sie mit der Corona-Impfung in der Praxis starten können. Zum Impfstart sind aktuell noch drei Punkte offen, um die sich sowohl der Gesetzgeber in Berlin als auch beteiligte Körperschaften wie KZBV und Landes-KZVen kümmern müssen. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Zahnärzteschaft in der Impf-Verordnung des BMG genannt wird, was derzeit noch nicht der Fall ist. Erst dann ist eine Anbindung an die Impfsurveillance des RKI und eine Impfstoffbestellung möglich. Ohne Impfverordnung fehlen auch die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung der durchgeführten Corona-Impfungen.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Online-Umfrage zu Qualitätszirkeln im Land

Ein Qualitätszirkel ist eine moderierte Arbeitsgruppe, in der Zahnärztinnen und Zahnärzte regelmäßig zusammenkommen. Er bietet einen Rahmen für fachlichen Austausch, Wissenstransfer und zum beruflichen Networking. Die Landeszahnärztekammer bittet alle Kammermitglieder um Teilnahme an einer kurzen Online-Umfrage zum Thema Qualitätszirkel. Die Umfrage dient ausschließlich der kammerinternen Bestandsaufnahme. Alle Antworten sind anonym und werden vertraulich behandelt. Der Fragebogen kann in weniger als 5 Minuten beantwortet werden. Die Teilnahme ist ab sofort bis zum 20. März 2022 unter diesem Link möglich.

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