GESUNDHEITSPOLITIK
Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20a Infektionsschutzgesetz ohne Erfolg
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerde-führenden begehrten, die vom Gesetzgeber beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hält die Verfassungsbeschwerde zwar nicht für offensichtlich unbegründet, sieht jedoch die hohen Hürden, die an eine Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes zu stellen sind, als nicht überwunden an. Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung.