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Ausgabe 08/2026 vom 18. Februar 2026

LZK

KI-Wissen schützt

Das Merkblatt „Anwendung von KI in der Zahnmedizin“ der LZK BW erläutert, was Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrer Praxis beachten müssen, wenn sie KI einsetzen. Dabei werden auch Themen wie die Datenschutzgesetzgebung und Large-Language-Modelle (LLM, zum Beispiel ChatGPT) eingeordnet. Zentralen Stellenwert hat die KI-Kompetenz aller Beteiligten, da nur speziell geschulte Personen bewusste Entscheidungen in der Interaktion mit KI-Systemen treffen können – unter Kenntnis der Risiken. Dies ist nicht zuletzt im Interesse des Arbeitgebers, der für die Nutzung die Verantwortung trägt. Das Zahnärzteblatt widmete sich dem Thema „KI in der Zahnmedizin“ in seiner aktuellen Ausgabe ZBW 2-3/2026.

BZÄK

Weltweite Studie zu Chancen und Herausforderungen von Zahnärztinnen: Machen Sie mit!

Eine internationale Studie der Women Dentists Worldwide (WDW) Section der FDI World Dental Federation befasst sich mit der aktuellen Situation, den Chancen und den Herausforderungen von Zahnärztinnen weltweit. Ob in der Praxis, in der Wissenschaft, der Lehre oder der standespolitischen Arbeit – Zahnärztinnen bringen wertvolle Perspektiven in den Beruf ein. Gleichzeitig erleben sie je nach Land, System und persönlichem Werdegang sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Diese Vielfalt an Erfahrungen möchte die Studie sichtbar machen. Die BZÄK bittet um Unterstützung und Teilnahme an der Befragung. "Jede einzelne Teilnahme hilft, unsere gemeinsame Stimme zu stärken und zukünftige Initiativen, Programme und Empfehlungen fundiert weiterzuentwickeln. Vielen Dank für Ihre Zeit, Ihre Kollegialität und Ihre Unterstützung", so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler. Zum WDW-Fragebogen.  

LZK

Hilfe für kranke Kinder in der Uni-Kinderklinik Tübingen: Warnung vor Betrugsmasche

HILFE FÜR KRANKE KINDER ist die Stiftung in der Uni-Kinderklinik Tübingen. Zahlreiche Praxen unterstützen die Hilfsprojekte in der Tübingen Kinderklinik mit den Zahngoldspenden ihrer Patientinnen und Patienten. Seit einigen Monaten kommt es vermehrt zu Betrugsversuchen. Besonders beliebt ist, sich telefonisch als Stiftung HILFE FÜR KRANKE KINDER auszugeben und eine Zahngoldabholung durch einen DHL-Boten anzukündigen – verbunden mit der Durchgabe eines Abhol-Codes. Die Geschäftsstelle der Stiftung hat die LZK gebeten, vor dieser Betrugsmasche zu warnen - bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Anrufers kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle der Stiftung unter 07071-2981455. Philipp Nährig von der Stiftung weist darauf hin, dass die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sich zunächst immer telefonisch melden, wenn eine neue Sammelrunde startet. Danach wird die persönliche Abholung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung in Absprache mit den Zahnpraxen organisiert. Sollte Ihre Praxis zu weit entfernt für eine persönliche Abholung sein, schickt die Geschäftsstelle nach telefonischer Absprache eine Versandmarke für den versicherten Versand des in Ihrer Praxis gesammelten Zahngolds zu – als Empfänger ist in der Versandmarke wie schon immer Frau Sigrid Kochendörfer, die Ehrenvorsitzende, angegeben.

Text- und Bildquellen:
Adobe Stock/ BAIVECTOR; Adobe Stock / Wolfilser; lzk-bw.de; Bearbeitet LZK BW, Adobe Stock/ pantovich; Logos BZÄK, Universität Bern, FDI; Bearbeitet LZK BW, AdobeStock/ Guntar Feldmann; Bearbeitet LZK BW, LZK BW

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