Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

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Ausgabe 6/ 2022 vom 7. Februar 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMER

Praktische ärztliche Notfall-Schulung: Große Resonanz

Die beiden von der LZK als Auftaktveranstaltung angebotenen praktischen ärztlichen Notfall-Schulungen am 02.02.2022 in Filderstadt waren ein großer Erfolg und restlos ausgebucht. "Ich bin froh, dass Sie impfen wollen", sagte Referentin Dr. Dr. Sandra Ketabi. Auch LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert dankte der Kollegenschaft für ihre Bereitschaft mit zu impfen und der Bevölkerung während der Pandemie zu helfen. Dass Zahnärzte bald impfen dürfen, bringe den Berufsstand auf Augenhöhe mit den Ärzten. "Wir sind ein human-medizinischer Heilberuf". Dr. Dr. Sandra Ketabi schulte die Teilnehmer zum Umgang mit den Impfstoffen, zur Anamnese, zeigte die Durchführung einer Impfung und das Management medizinischer Notfälle. Weitere Schulungstermine bieten die Bezirkszahnärztekammern an.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Immunitäts-Nachweispflicht gegen COVID-19: Orientierungshilfe durch Entscheidungsbaum

Alle in der Zahnarztpraxis tätigen Personen müssen der Praxisinhaberin bzw. dem Praxisinhaber zum 15.03.2022 einen Immunitäts-Nachweis gegen COVID-19 vorlegen. Was passiert, wenn dieser Nachweis zum Stichtag nicht vorliegt? Kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter weiter beschäftigt werden oder werden sie mit Lohnfortzahlung freigestellt? Was passiert, wenn das Gesundheitsamt ein Tätigkeits-/ Betretungsverbot ausspricht? In unserem Entscheidungsbaum in Kapitel 1 unserer Coronaseiten im Webauftritt finden Sie alle möglichen Szenarien übersichtlich dargestellt.

GESUNDHEITSPOLITIK

Fortbildung zur Anwendung der elektronischen Patientenakte ePA

Die Landesärztekammer BW möchte mit der Fortbildung am 15.02.2022 um 19.30 Uhr die Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte (ePA) näher bringen und wichtige Informationen zur Anwendung vermitteln. Neben einer allgemeinen Vorstellung des Aufbaus und der Funktionen der ePA wird zunächst ein Blick auf die Einsatzmöglichkeiten geworfen. Anschließend wird die ePA einer juristischen Betrachtung unterworfen. Die abschließende Frage- und Antwortrunde hat das Ziel, alle mit der ePA verbundenen Fragen, einschließlich Haftungsfragen, zu beantworten. Nach Rücksprache mit der LÄK BW steht diese Online-Fortbildung auch interessierten Kammermitgliedern offen. Eine Anmeldung über das Portal der LÄK ist erforderlich.

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