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Ausgabe 4/ 2022 vom 25. Januar 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMER

Impfpflicht in Zahnarztpraxen kritisch hinterfragen:
LZK hat Sozialminsterium um Unterstützung gebeten

Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt ab 16.03.2022 eine gesetzliche Impfpflicht gegen COVID-19.
Für Zahnarztpraxen bedeutet das, dass alle dort tätigen Personen bis zum 15.03.2022 einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Schutzimpfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Die Landeszahnärztekammer hat sich wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits an das baden-württembergische Sozialministerium gewandt und eindringlich gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der (zahn-)medizinischen Versorgung und des heute bundesweit schon bestehenden Fachkräftemangels nochmals kritisch hinterfragt wird.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Auftaktveranstaltungen der LZK ausgebucht
In Kürze weitere Schulungsangebote auf Bezirksebene

In KK Nr. 03/2022 hat die Landeszahnärztekammer als Auftakt zwei praktische ärztliche Schulungsveranstaltungen am 02.02.2022 angeboten, damit interessierte Zahnärztinnen und Zahnärzte die Voraussetzung der praktischen ärztlichen Schulung für die Durchführung einer Covid-19-Schutzimpfung erlangen können. In Windeseile waren die beiden Termine ausgebucht - wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihr großes Engagement. Die Bezirkszahnärztekammern werden in Kürze weitere Schulungstermine anbieten. Wir informieren Sie sobald neue Kurse gebucht werden können.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Änderung der Vorgaben für die Impf- und Genesenennachweise

Der Gesetzgeber hat zum 15.01.2022 die Vorgaben für die Impf- und Genesenennachweise angepasst. Wann ein Impf- oder Genesenennachweis seine Geltungsdauer verliert oder Auffrischimpfungen („Booster“) für einen vollständigen Impfschutz notwendig sind, legen fortan das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut nach den jeweiligen medizinischen Erkenntnissen fest. Um stets auf einem aktuellen Stand zu sein, finden Sie die Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts hier und die des Robert Koch-Instituts hier. Das Robert Koch-Institut empfiehlt bereits aktuell, dass der Genesenenstatus nur noch drei anstatt der bisherigen sechs Monate gültig ist.

GESUNDHEITSPOLITIK

Reminder: Umfrage zur Zusammenarbeit zwischen Allgemein- und Zahnmedizin

Aktuelle Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass zwischen Allgemein- und Zahnmedizin wenig Zusammenarbeit stattfindet, obwohl vielfältige Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Parodontalerkrankungen und systemischen Erkrankungen bekannt sind. Forschende der Selbstständigen Abteilung für Allgemeinmedizin und der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Universität Leipzig möchten mehr über Verbesserungsmöglichkeiten der gemeinsamen Zusammenarbeit herausfinden. Dafür bitten wir um Beantwortung eines anonymen Online-Fragebogens. Zur Online-Befragung...

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