Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist soweit - die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, damit wir Zahnärztinnen und Zahnärzte Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchführen können.
Bevor wir die erste Impfdosis eigenverantwortlich verabreichen können, sind noch einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Zugegeben - das haben wir uns anders vorgestellt. Aber es ist nicht ganz so gekommen, wie wir zunächst aufgrund der Forderungen der Bundesärztekammer befürchtet haben.
Als Voraussetzung für die Durchführung von Corona-Schutzimpfungen gehört die erfolgreiche Teilnahme an einer ärztlichen Schulung. Wie diese ärzliche Schulung abläuft, darüber informieren wir Sie in dieser Ausgabe des Kammer KOMPAKT detailliert.
Die ärztliche Schulung umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil und die erfolgreiche Teilnahme muss nachgewiesen werden. Für den theoretischen Part verweisen wir auf das Online-Fortbildungsangebot der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (AÖGW). Der praktische Part kann in Form einer Hospitation in einer Arztpraxis, einem Impfzentrum oder durch eine ärztliche Notfallschulung absolviert werden.
Die Landeszahnärztekammer plant gegenwärtig eine eigene ärztliche Notfallschulung in Präsenz. Über unser Angebot erhalten Sie in Kürze weitere Informationen zu Veranstaltungsort, Termin und Anmeldemöglichkeit.
Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen: Beteiligen Sie sich an der Impfkampagne. Nehmen Sie an den ärztlichen Schulungen teil und stehen Sie zum Impfen bereit.
Lassen Sie uns als Berufsstand einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten!
Ihr Kammerpräsident
Dr. Torsten Tomppert