BZK Newsletter

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BZK Rundschreiben I/2024

               

 

1. Information des neuen Vorsitzenden der BZK Tübingen

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

unsere Bezirkszahnärztekammer hat zurzeit große Herausforderungen zu bewältigen. Der plötzliche Tod unseres Vorsitzenden Dr. Dr. Heiner Schneider machte eine Nachwahl innerhalb von 3 Monaten für das Amt des Vorsitzenden nötig. Der Hackerangriff auf die LZK BW hat große Auswirkungen auf die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Tübingen. Zum Jahresbeginn wechselte unsere bisherige Geschäftsführerin zur BZK Stuttgart und ihre Nachfolgerin Frau Traulsen ist für die ersten 4 Monate nur zu 75% bei uns beschäftigt. Ab Mai steht sie uns dann zu 100% zur Verfügung. Eine Mitarbeiterin ist krankheitsbedingt langfristig ausgefallen, eine weitere Mitarbeiterin ist seit kurzem ebenfalls krankheitsbedingt ausgefallen und nicht alle Planstellen sind besetzt. Neue Mitarbeiterinnen wurden bisher erfolglos gesucht.

Fr. Traulsen zeigt einen enormen Arbeitseinsatz und man kann sagen, dass sie uns freiwillig mehr als 100 Prozent zur Verfügung steht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an der Belastungsgrenze.

Am Mittwoch, den 06.03.2024 fand eine außerordentliche Vertreterversammlung in Tübingen statt und ich wurde zum Vorsitzenden gewählt. Dr. Anke Bleicher wurde zu meiner Stellvertreterin und Dr. Martin Braun wurde als 5. Mitglied des Vorstandes neu gewählt.

Die Folgen des Hackerangriffes sind der Grund, warum der Beitragseinzug des Kammerbeitrags durch die BZK Tübingen für das Quartal IV/23 und auch für I/24 bislang bei Kolleginnen und Kollegen, die uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, nicht möglich war. Inzwischen sind wir technisch wieder in der Lage, den Beitragseinzug durchzuführen und werden dies in Kürze tun. Zur Arbeitserleichterung werden die Beiträge für die Quartale IV/23 und I/24 zusammen eingezogen. Sie erhalten vor dem Einzug wie gewohnt eine Vorabankündigung.

Die Organisation der anstehenden online-Kammerwahl und die Bodenseetagung im September beschäftigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Vorstand in den nächsten Monaten.

Die angespannte wirtschaftliche Situation in Deutschland und die Ignoranz der Politik gegenüber unseren berechtigten Forderungen zur GOZ-Erhöhung, dem Bürokratieabbau, der Budgetierung bei der Kassenabrechnung und der Fachkräftemangel in unseren Praxen bereiten unseren Kolleginnen und Kollegen Sorgen und Ängste.

Der Satiriker Jan Böhmermann macht sich über unseren Berufstand und unsere Kammern lustig. Wenn man mit Klischees auf unsere Kosten Spott treiben kann, was sagt das über das Ansehen unseres Berufstandes aus. Verstehen Sie mich nicht falsch, als Zahnarzt sind wir bei unseren Patienten hoch angesehen, das zeigen entsprechende Umfragen. Aber wenn wir als „Zahnärzte“ Forderungen an die Politik stellen, dann haben wir einen schlechten Stand.

Daher gilt der Spruch meines Vorgängers: „Nur wir können Zahnmedizin“.

Wir müssen selbstbewusst unsere qualitativ hochwertigen Therapien mit einer fairen Honorierung bei unseren Patienten durchführen. Die Mehrkostenberechnung und der §2 GOZ und somit die Abrechnung über dem 3,5-fachen Faktor sind notwendig, um betriebswirtschaftlich unsere Praxen am Laufen zu halten.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen an mich haben, so schreiben Sie mir:

Dr. Markus Steybe

Eckmähde 64

88048 Friedrichshafen

Markus.steybe@t-online.de

Persönlich bin ich am Mittwoch den 13.07.2024 um 20 Uhr zur Bezirksversammlung des Freien Verbandes im Jordanbad in Biberach anwesend. Am 20.03.2024 halte ich einen Vortrag bei der Kreisversammlung zur TI ebenfalls im Jordanbad in Biberach um 19:30 Uhr.

Mit kollegialen Grüßen

 

Dr. Markus Steybe

 

 

2. Beitrag der ZÄSB/Röntgenstelle zum Cyber-Angriff

 

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

da unsere IT-Systeme direkt mit der BZK/ LZK verbunden sind, hat der Cyber-Angriff auch die ZÄSB („Röntgenstelle“) nachhaltig betroffen. Verschiedene Datenbankanbindungen stehen leider noch aus.

Ich bin unseren Mitarbeiterinnen der BZK TÜ und der ZÄSB sehr dankbar, dass wir gemeinsam Lösungen umsetzen, trotz erheblicher Mehrarbeit.

Um die Auswirkungen für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, wird, in enger Abstimmung mit dem aufsichtsführenden Regierungspräsidium, die Sichtung der zugesandten Unterlagen sukzessive durchgeführt.

Neben kurzfristigen Lösungen nutzen wir die aktuelle Situation positiv. Unter dem Motto „agieren statt reagieren“ wurde bereits vor dem Cyber-Angriff die Entwicklung eines grundsätzlich neuen Dokumentationssystems unter Federführung unseres Landes-Röntgen-Referenten PD Dr. Schulze initiiert. Um mit dem technologischen Fortgang Schritt zu halten, passen wir IT-Systeme aktuell an und verringern bzw. erleichtern formell notwendige Prozesse für alle Beteiligten im Praxisalltag. Hierfür wurde ein Online-Zugang (Cloud) eingeführt und online oder auch offline ausfüllbare Dokumente. Ziel hierbei ist es, bereits bekannte Daten in die Formulare vorab automatisiert einzufügen, damit Sie und Ihre Mitarbeiter:innnen möglichst wenig Aufwand haben. Ein entsprechender Zugangs-Link wird Ihnen zugesandt.

Die Regierungspräsidien führen weiterhin Begehungen der Röntgeneinrichtungen in unseren Praxen durch.

Praktische Hilfestellungen bietet Dr. Jäger im Rahmen einer Fortbildung der Kreisvereinigung Tübingen am 13.03.24 um 19.30 Uhr im Hörsaal des ZZMK.

Gerne können Sie sich mit fachlichen und organisatorischen Fragen zum Thema Röntgen und Strahlenschutz jederzeit an uns wenden. Gemeinsam finden wir immer Lösungen.

 

                                 

Simona Schaal                               Dr. MSc. Berthold Jäger               

Zaesb-tue@zaest-bw.de             berthold.jaeger@zaest-bw.de

Tel. 07071-911-240