Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

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Ausgabe 42/ 2022 vom 29. September 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgearbeitete neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft (Gültigkeit bis einschließlich 7. April 2023). Die Verordnung enthält die bekannten, im Verlauf der Corona-Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektions- und Arbeitsschutzes. Die Landeszahnärztekammer hat für Sie kompakt die aktuellen Arbeitsplatz- und Infektionsschutzregelungen in der Zahnarztpraxis zusammengestellt. Diese können Sie hier abrufen.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Kammer goes green: LZK BW bietet Partner für Klimaschutz an

Als erste Zahnärztekammer in Deutschland bietet die LZK BW ihren Mitgliedern mit der Firma ClimatePartner einen Partner für Klimaschutz an. Neben den nationalen Zielen zur Reduktion von Treibhausgasen spielt der freiwillige Klimaschutz eine wesentliche Rolle. Auch die zahnmedizinische Praxisaktivität ist mit einem CO2-Ausstoss verbunden. Ganz gleich, wie sparsam oder effizient eine Praxis ist - einige Emissionen bleiben unvermeidbar. ClimatePartner unterstützt die interessierte Zahnarztpraxis auf ihrem Weg in die Klimaneutralität in mehreren Schritten: Berechnung der CO2-Emissionen (Carbon Footprint), CO2-Emissionen reduzieren und vermeiden sowie die restlichen CO2-Emissionen durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaschutzprojekten auszugleichen. Das Servicepaket von ClimatePartner wird mit der Kommunikation als „klimaneutrales Unternehmen“ (ClimatePartner-ID-Tracking) für die Außendarstellung der Praxis abgerundet. Haben wir Ihr Interesse geweckt?

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Erhöhung des Mindestlohns bei gleichzeitiger Anhebung der Entgeltgrenze für Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Stunde. Da für geringfügig entlohnte Minijobber ab dem 1. Oktober 2022 die Entgeltgrenze von 450 EUR auf 520 EUR im Monat angehoben wurde, dürfen diese in Zukunft weiterhin maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten. Durch die Mindestlohnerhöhung von 10,45 EUR brutto auf 12 EUR brutto pro Stunde bei gleichzeitiger Anhebung der Entgeltgrenze auf 520 EUR vermindert sich die erlaubte Höchstarbeitszeit dieses Mal nicht. Arbeitet ein Minijobber länger, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Informationen zu den Auswirkungen des gesetzlich geregelten Mindestlohns auf Zahnarztpraxen haben wir für Sie in unserem Merkblatt angepasst.

FREIE BERUFE & LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Zum Ausbildungsstart: Noch viele freie Ausbildungsplätze

Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres sind bei den (Zahn-, Tier-) Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren in Baden-Württemberg noch viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Darauf weisen der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg (LFB) und die freiberuflichen Kammern hin. Mit insgesamt fast 30.000 Auszubildenden sind die Freien Berufe der drittgrößte Ausbildungsbereich in Baden-Württemberg. Ärzte und Zahnärzte sind für angehende Azubis in Baden-Württemberg dabei ein besonders attraktives Berufsfeld: Nach jüngsten Daten des Statistischen Landesamtes gehören der Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter (MFA) und der Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA) zu den beliebtesten Ausbildungsberufen im Südwesten. Informationen und Beratungsangebote zu den Ausbildungsberufen im Zuständigkeitsbereich der Freien Berufe finden sich bei den jeweiligen Kammern sowie auf gut-ausgebildet.de und ja-zur-ausbildung.de Sollten Sie auch noch Auszubildende in der Praxis suchen - werben Sie mit unseren Flyern und Postern für den ZFA-Ausbildungsberuf! Sie finden sie in unserem Bestellservice.

IZZ & PATIENTENBERATUNGSSTELLE

Parlamentarisches Frühstück im Landtag

Auf Einladung der Zahnärzteschaft kamen sozialpolitische Sprecher der Landtagsfraktionen mit Vertretern von KZV BW, LZK BW und dem Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit (LAGZ) zum Parlamentarischen Frühstück ins Plenum des Landtags. Aus aktuellem Anlass drehte sich der politische Dialog um das 30-jährige Jubiläum der Zahnmedizinischen Patientenberatungstelle Baden-Württemberg. Das Grußwort sprach der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha. Ein ausführlicher Bericht folgt im ZBW 10/2022.

Text- und Bildquellen:
Adobe Stock/ Leinemeister, Adobe Stock/ Romolo Tavani, Adobe Stock/ Wollfilser, Adobe Stock/ Pixel-Shot, Kerstin Sigle, LZK BW

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