Die aktuelle Ausgabe des Kammer KOMPAKT Newsletters.

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Ausgabe 25/ 2022 vom 31. Mai 2022

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Bestellung der COVID-19-Impfstoffe durch Zahnärztinnen und Zahnärzte

Zahnärztinnen und Zahnärzte können erstmalig am Dienstag, den 7. Juni bis 12 Uhr COVID-19-Impfstoffe in Apotheken bestellen. Dieser Termin ist mit der Bundeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, dem PHAGRO und dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt worden. Die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19, die die Vorschriften für die Bestellung und Versorgung der Zahnärzteschaft mit COVID-19-Impfstoffen konkretisiert, ist gestern im Bundesanzeiger erschienen und damit gleichzeitig in Kraft getreten.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

BGW hat SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Zahnarztpraxis zurückgezogen - Rückkehr der Mund-Nasen-Schutz-Maske grundsätzlich möglich!

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie die -Arbeitsschutzregel wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verlängert und sind zum 25. Mai 2022 außer Kraft getreten. Somit hat die Berufsgenossenschaft (BGW) auch ihren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen zurückgezogen. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, abhängig von der jeweils aktuellen Infektionslage und den Infektionsrisiken am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen festlegen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Dabei spielen die bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) weiterhin eine wichtige Rolle. Zu den Informationen der BGW gelangen Sie hier.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Impfen durch Zahnärzte - Selbstauskunft: Berufshaftpflicht

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in eigener Praxis impfen möchten, müssen auf der Webseite der LZK BW mit einem Onlineformular eine Selbstauskunft beantragen. Damit bestätigen sie, dass sie alle vorgeschriebenen Vorausssetzungen erfüllen. Hierfür ist auch die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung notwendig, dass mögliche Impfschäden abgedeckt sind. Bitte holen Sie hierfür eine kurze schriftliche Bestätigung bei Ihrer Versicherung ein und laden Sie diese als pdf-Datei hoch.

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Einladung zur Vertreterversammlung der LZK BW

Die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg findet statt am Samstag, 23. Juli 2022, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Maritim Hotel Stuttgart. Die Tagesordnung wird auf Anforderung übermittelt. Die Kammermitglieder werden hiermit zur Vertreterversammlung eingeladen. Im Falle einer Teilnahme wird eine vorherige Anmeldung bei der LZK-Geschäftsstelle aus organisatorischen Gründen (per Fax 0711 22845-40 oder E-Mail falk@lzk-bw.de) erbeten.

Für den Fall, dass die o. g. Vertreterversammlung beschlussunfähig ist, wird bereits heute zu einer 2. Vertreterversammlung über dieselben Gegenstände eingeladen.
Diese findet statt am Samstag, 23. Juli 2022, 10:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Maritim Hotel Stuttgart.

Dr. Torsten Tomppert
Präsident

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Maskenhersteller EUMEPRO stellt Insolvenzantrag - Produktion und Vertrieb laufen uneingeschränkt weiter

Angesichts der beantragten Insolvenz ihres Vertragspartners EUMEPRO GmbH verweist die LZK BW auf das vorerst weiter bestehende Angebot. Zwar wurde bereits ein Insolvenzverwalter seitens des zuständigen Amtsgerichts bestellt. Doch gerade in der Fortführungsphase zählt jede Bestellung der qualitativ hochwertigen Produkte „Made in Germany“ (Leingarten, Baden-Württemberg). Weiterhin ist die Bestellung von OP-Masken (MNS, Typ IIR gemäß DIN EN 14683) und FFP2-Atemschutz-masken ohne Ausatemventil (DIN EN 149; CE0757) für die Zahnarztpraxen möglich. Den Rahmenvertrag, das Bestellformular und alle Informationen finden Sie hier im PRAXIS-Handbuch der LZK BW (Schaltfläche 4.3.6.1).

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Verhalten nach zahnärztlich-chirurgischem Eingriff - Neues Merkblatt im PRAXIS-Handbuch der LZK BW

Aufgrund der Initiative des LZK-Präsidenten Dr. Torsten Tomppert hält das bewährte PRAXIS-Handbuch nun zwei neue Merkblätter für die Zahnarztpraxis bereit: „Merkblatt über das Verhalten nach einem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff“ – in deutscher und ukrainischer Sprache. Die Dateien finden Sie hier im PRAXIS-Handbuch der LZK BW (Schaltfläche 3.1.5.13 Praxisverwaltung). Ein besonderer Dank geht an die Landeszahnärztekammer Hessen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen für deren freundliche Genehmigung zur Verwendung.

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