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Apr20 Zahnärztliche Behandlungen ohne Einschränkung

30. April 2020


Die Landesregierung wird § 6a der Corona-Verordnung - drei Wochen nach dessen Inkrafttreten – ab dem 4. Mai 2020 aufheben.

Am 09. April 2020 veröffentlichte die Landesregierung, dass bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten nur noch akute Erkrankungen und Notfälle behandelt werden dürfen und alle anderen Behandlungen zu verschieben seien.

Die zahnärztlichen Körperschaften konnten in konsensualen Gesprächen mit der Führung des Sozialministeriums über die Osterfeiertage erreichen, dass die Vorgaben der Corona-Verordnung für Zahnärzte vom 09. April 2020 durch ministerielle Auslegungshinweise konkretisiert wurden. Danach konnten medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen, insbesondere solche zur Vermeidung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen, weiterhin durchgeführt werden. Dieses Ergebnis wäre weder konfliktär noch durch irgendein Rechtsmittel in so kurzer Zeit erreicht worden.

„Unabhängig davon war es primär unser standespolitisches Ziel, eine Aufhebung von § 6a der CoronaVO zu bewirken“, betont der Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Torsten Tomppert.

„Wir unterstrichen, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg zu den systemrelevanten Gesundheitsberufen zählen. Gerade in Zahnarztpraxen werden schon immer strenge Hygienevorschriften angewandt, die zu einem hohen Schutzniveau bei der zahnärztlichen Behandlung beitragen, und zwar unabhängig von der derzeitigen Situation“, erklärt die Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Ute Maier.

„Nachdem auch die ausreichende Ausstattung der Zahnarztpraxen mit der in der Corona-Krise unverzichtbaren persönlichen Schutzausrüstung mittlerweile sichergestellt ist, können wir die Einschränkungen für zahnärztliche Behandlungen wieder aufheben. Ich bedanke mich bei allen Akteuren für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in schwierigen Zeiten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

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Aktualisiert von: Andrea Mader, 30.04.2020


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Erstellt von: Tricept AG, 22.01.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021