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Feb16 Einheitliche Regelungen für Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern nötig

23. Februar 2016


Anlässlich der heutigen Fachveranstaltung „Zahn- und Mundgesundheit in der Einwanderungsgesellschaft“ im Bundeskanzleramt hat sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für bundesweit einheitliche Regelungen bei der zahnmedizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ausgesprochen.

„Zahnärzte mobilisieren alle zur Verfügung stehenden Ressourcen“
„In Flüchtlingsunterkünften, Praxen, auf Ebene der KZVen sowie standespolitisch auf Bundesebene setzt sich die Vertragszahnärzteschaft für eine schnelle und umfassende Versorgung der Flüchtlinge ein. Alle nötigen Ressourcen werden dafür seit Monaten mobilisiert. Durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist die Umsetzung der Versorgung in einigen Ländern bereits erheblich erleichtert und beschleunigt worden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass dieses Modell möglichst in allen Bundesländern Schule macht“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

So ist zum Beispiel in Bremen eine solche Regelung bereits seit dem Jahr 2005 in Kraft, Hamburg folgte im Jahr 2013. Als erste Flächenländer haben Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vor wenigen Wochen die eGK für Flüchtlinge eingeführt.

Hintergrund – Die zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen
In den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes in Deutschland regelt das Asylbewerberleistungsgesetz die zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen. Danach erfolgt die Behandlung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der KZBV und den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in diesem Zusammenhang durch den Gesetzgeber wichtige Aufgaben übertragen worden. Dazu zählt insbesondere die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Hierfür werden in Verträgen mit gesetzlichen Kassen Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte, Art und Umfang der Versorgung sowie Vorschriften für Behandlungen festgelegt, die mit der GKV abgerechnet werden.

Online-Links für Informationen und konkrete Hilfestellungen
Vor dem Hintergrund zahlreicher Fragen von behandelnden Zahnärzten, Patienten und Versicherten hinsichtlich der zahnmedizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern haben die KZBV und die Redaktion der Zahnärztlichen Mitteilungen (zm) Listen mit Online-Links erstellt, die Informationen und Hilfestellungen für die konkrete Versorgung zusammenführen. Die fortlaufend aktualisierten Listen können hier abgerufen werden: www.kzbv.de/behandlung_asylbewerber oder  www.zm-online.de.

Neben rechtlichen Hinweisen sind dort unter anderem Hilfsmittel für die Bestimmung der Sprache von Patienten und zur Veranschaulichung der Behandlung zu finden. Darüber hinaus stehen Patienteninformationen, Anamnese- und Fragebögen für die Notfallversorgung in mehr als 30 Sprachen zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung der KZBV

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Aktualisiert von: Andrea Mader, 23.02.2016


Erstellt von: Tricept AG, 22.01.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021