FAQ Neue Ausbildungsverordnung (gültig ab 1. August 2022)
Allgemeine Fragen
Die Zwischenprüfung entfällt zwar, dafür gibt es die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung. Diese setzt sich aus zwei bewerteten Teilen zusammen, die getrennt voneinander geprüft werden. Die wiederum fließen dann in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Sie setzt sich aus zwei bewerteten Teilen zusammen, die getrennt voneinander geprüft werden: Teil 1 beinhaltet die Inhalte "Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereitung von Medizinprodukten" und "Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten". In Teil 2 werden die Inhalte "Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen", "Organisierung von Verwaltungsprozessen und Abrechnen von Leistungen" und "Wirtschafts- und Sozialkunde" geprüft.