FAQ Corona
Corona-Testung
Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Testung des Praxispersonals:
Bis zu 10 PoC-Antigen-Tests pro Monat und Tätigem können von Zahnarztpraxen in eigener Verantwortung beschafft, genutzt und abgerechnet werden. Erstattungsfähig sind hier nur die Sachkosten selbst beschaffter PoC-Antigen-Tests oder Antigen-Tests zur Eigenanwendung; ab 25.11. 2022 werden 2 € erstattet.
Leistungen über das Ergebnis der Testung dürfen wegen § 7 Abs. 3 S. 2 TestV nicht abgerechnet werden.
Sonstige häufige Fragen
Wie üblich, kann Schutzausrüstung über den Online-Handel bestellt werden.
Um die Zahnärzte in der Corona-Krise bei der Beschaffung von Schutzausrüstung zu unterstützen, hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Rahmenvereinbarungen mit zwei Dentalhandelsfirmen abgeschlossen, die fünf Standard-Hygiene- und Arbeitsschutzartikel in einem Corona-Care-Paket für einen 2-Wochen- bzw. 4-Wochen-Vorrat anbieten. Die Inanspruchnahme dieser Rahmenverträge ist ausschließlich den Kammermitgliedern der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vorbehalten, die von den vergünstigten Konditionen profitieren. Hier gelangen Sie zu den Rahmenverträgen.