FAQ Corona
Impfpflicht für in Zahnarztpraxis tätige Personen
Impfpflicht für in Zahnarztpraxis tätige Personen
Seit dem 15. März 2022 müssen alle Personen, die in einer Zahnarztpraxis tätig sind, entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sein.
Impfpflicht für in Zahnarztpraxis tätige Personen
Ja, das Infektionsschutzgesetz sieht ausdrücklich auch eine Impfpflicht für Personen vor, die in einer Zahnarztpraxis tätig sind.