FAQ Corona
Impfpflicht für in Zahnarztpraxis tätige Personen
Impfpflicht für in Zahnarztpraxis tätige Personen
Von der Immunitätsnachweispflicht sind alle Besucherinnen und Besucher der Zahnarztpraxis betroffen, außer:
- rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter, Personen der Heimaufsicht und andere Personen, die ähnliche Funktionen ausüben
- Eltern als Begleitpersonen von minderjährigen Kindern
- Personen, die sich nur kurzzeitig in der Praxis aufhalten (bspw. Post- und Paketbotinnen und -boten, Technikerinnen und Techniker)