FAQ Corona
Impfpflicht für in Zahnarztpraxis tätige Personen
Das Sozialministerium bittet alle meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen darum, bevorzugt auf das digitale Meldeportal zurückzugreifen und von Meldungen auf anderen Übermittlungswegen, etwa dem Postweg, abzusehen. Der Verwaltungsaufwand auch für die Gesundheitsämter wird durch die digitale Übermittlung der Daten ganz erheblich reduziert.
Zwingend vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.
Bei technischen Fragen der Einrichtungen/Unternehmen zur Bedienung des Portals steht ein telefonischer Support unter 0800 / 7 24 20 25 zur Verfügung. Die Hotline erreichen Sie ab sofort von montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie zusätzlich am kommenden Samstag (19. März 2022) von 8 bis 16 Uhr.