FAQ Corona
Impfung gegen das Coronavirus durch Zahnärztinnen und Zahnärzte
Impfung gegen das Coronavirus durch Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Erfolgreiche Teilnahme an einer ärztlichen Schulung gemäß Muster-Curriculum der Bundeszahnärztekammer und Bundesärztekammer vom 30.12.2021
- Abklärung mit der eigenen Berufshaftpflichtversicherung durch Zahnärztin oder Zahnarzt selbst, dass eine „Impftätigkeit“ durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist (schriftlich durch Versicherung bestätigen lassen)
- Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Detailinformationen.