FAQ Corona
Impfpflicht für in Zahnarztpraxis tätige Personen
Impfpflicht für in Zahnarztpraxis tätige Personen
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, geht davon aus, dass Auszubildende, welche bis zum 15. März 2022 nicht geimpft sind, auf Basis eines Härtefallantrags zumindest an der Sommerprüfung teilnehmen können.
Regelungen bezüglich der Herbstprüfung liegen noch nicht vor.