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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit beginnt im Kopf

Die Behandlung Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderungen erfordert besondere Beachtung im Zugang und Umgang wie auch in der Organisation der Infrastruktur in der Praxis und in der zugehenden Betreuung (Hausbesuch). Der Artikel "Barrierefreiheit beginnt im Kopf" fasst die besonderen Aspekte übersichtlich zusammen und stellt dabei die Angebote der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vor.

Für die zahnärztliche Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf gibt es nicht den einen richtigen Weg. In Deutschland hat sich bereits ein buntes Mosaik an Versorgungskonzepten entwickelt. Zahnärztinnen und Zahnärzte haben ihre Arbeit auf regionale Herausforderungen, z. B. in Ballungszentren bzw. im ländlichen Raum, oder auch auf spezielle Patientengruppen, wie z. B. Menschen mit Behinderung oder demenziell erkrankte Menschen, abgestimmt. Im Artikel werden unterschiedliche Praxiskonzepte zur Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf gegenüber gestellt. 

Wer Pflegebedürftige behandelt, sollte im wahrsten Sinne Haltung bewahren: Schnell verfällt man in eine falsche Position. In der Online-Ausgabe der zm vom 05.07.2017 wird unter dem Titel „So behandeln Sie Pflegebedürftige ergonomisch!“ gezeigt, wie Rollstuhl und Rollator oder das Pflegebett ergonomisch eingestellt werden.
 

Hausbesuche - gut zu wissen!

Wie ist ein Hausbesuch definiert? Gibt es eine Verpflichtung, Hausbesuche zu machen? Welche berufsrechtlichen und vertragszahnärztlichen Regelungen gilt es zu beachten und welche Schlussfolgerungen können wir daraus für den Praxisalltag ableiten? Gibt es Besonderheiten im Hinblick auf die Behandlung (Verantwortung), das Personal (Arbeitsverträge, Delegation) und die Berufshaftpflichtversicherung? Antworten auf all diese Fragestellungen geben wir in der Ausarbeitung „Hausbesuche - gut zu wissen!"
 

Leitfaden zur Verordnung einer Krankenbeförderung

Die Verordnung von Beförderungsleistungen ist in der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie)“ geregelt.
Seit dem 05.05.2016 ist die Krankentransport-Richtlinie nicht mehr nur für den vertragsärztlichen, sondern auch für den vertragszahnärztlichen Bereich einheitlich und verbindlich geregelt. Seitdem wurde die Richtlinie wie auch das Muster 4 (Transportschein) mehrfach überarbeitet. LZK und KZV haben gemeinsam einen Leitfaden als praktische Orientierungshilfe für die Umsetzung der Verordnung von Beförderungsleistungen erarbeitet.
 

Demenz - Daten, Fakten, Beziehungsgestaltung und Kommunikation

Pflegebedürftige Menschen leiden oft an Demenz. Demenz bedeutet aber nicht nur Gedächtnisverlust. Es gibt verschiedene Formen der Demenz, bei denen auch andere Symptome im Vordergrund stehen (Veränderungen im Sozialverhalten, Halluzinationen). Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick zu Daten und Fakten und gibt Hilfestellung für die Beziehungsgestaltung, damit die Behandlung gelingen kann. Im Artikel „Kommunikation mit dementen Patienten“ werden die wichtigsten Ideen für den Praxisalltag nochmals zusammengefasst.
 

Schluckstörungen - die verkannte Gefahr

Mehr als 50 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen leiden unter Schluckstörungen und 90 Prozent aller Pneumonien sind Aspirationspneumonien. Was sind die Ursachen, welche Symptome und Verhaltensauffälligkeiten zeigen Menschen mit Schluckstörungen? Welche allgemeinen Therapieansätze gibt es und was sollten wir in der zahnärztlichen Behandlung beachten? Zusammen mit Phoniater Dr. Jörg Edgar Bohlender und Pflegefachlehrer Matthias Brugger hat die Landeszahnärztekammer ein Hinweisblatt für diese Fragestellungen erarbeitet.
 

Zahnmedizinische Behandlung von MRSA-Patientinnen und Patienten

Im Merkblatt sind sämtliche Schutzmaßnahmen für die zahnmedizinische Behandlung von MRSA-Patientinnen und Patienten zusammengefasst.
 

Materialcheckliste für Hausbesuche

Im Rahmen des Mitarbeiterinnenkurses "Der besondere Patient - Behandlung von Senioren und Menschen mit Einschränkungen" haben die Teilnehmerinnen eine Material-Checkliste für die zugehende Betreuung erarbeitet. Diese Liste kann als Grundlage für die eigene Praxis dienen, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollte bei Bedarf den individuellen Praxisbesonderheiten angepasst werden.
 

Technische Ausrüstung in der mobilen Behandlung

In der mobilen Behandlung ist nicht allein die technische Ausrüstung, sondern vielmehr die pflegebedürftige Patientin oder der pflegebedürftige Patient selbst der Grund, wenn indizierte Behandlungen nicht sinnvoll und ohne vertretbares Risiko durchgeführt werden können. Die nebenstehende Abhandlung soll das Bewusstsein schärfen, welche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus werden aktuelle Angebote aus dem Bereich der mobilen Behandlung vorgestellt.
 

Alltagshilfen, Rampen, Lifte und Treppensteighilfen

Unter Alltagshilfen für die Behandlung eingeschränkt mobiler bzw. immobiler pflegebedürftiger Patientinnen und Patienten fallen z.B. Lagerungshilfen, Hör- und Sehhilfen sowie Transferhilfen. Für Rollstuhlrampen bietet die Firma Altec eine Vielzahl guter Lösungen. Das Portal pflege.de bietet eine Entscheidungshilfe zur optimalen Treppen-/Hublift-Planung für die eigene Praxis. Die Firma alber hat Treppensteighilfen im Angebot, damit auch immobile Menschen Treppen sicher bewältigen können.
 

Barrierefreies Bauen

Wer sich ein barrierefreies Behandlungszimmer in der Praxis einrichten möchte, findet unter dem Link "Barrierefreies Behandlungszimmer" zu den Ausstattungsmerkmalen wichtige Empfehlungen.

Tipps zur Seniorenpraxis und zum Thema Behandlen ohne Stolperfallen finden sich in der Titelstory der Zahnärztlichen Mitteilungen vom 16.04.2012.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus einen Informationsflyer "Barrierefrei zum Arzt" mit Anregungen für die Gestaltung barrierefreier Arztpraxen herausgegeben. Unter dem Titel "Barrierefrei zum Arzt" finden sich Empfehlungen.

Der Leitfaden zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Raum, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Arbeitsstätten und in Wohnungen richtet sich an die Berufsgruppen in den Bereichen Architektur, Ingenieur- sowie Bauwesen. Hinweise zu Beratungsstellen für barrierefreies Wohnen finden sich auf Seite 72. 

Der Sanitärhersteller Geberit hat in einem Merkblatt Planungsgrundsätze zusammengestellt, wie hindernisfreie Sanitärräume zu gestalten sind.

Eine Checkliste für Barrierefreiheit findet sich auf der Webseite Nullbarriere.de.
 

Stiftung Gesundheit

Die Stiftung Gesundheit ist eine gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Fördergemeinschaft der Stiftung trägt das Projekt “Barrierefreie Praxis” der Arzt-Auskunft. Damit wird Menschen mit Behinderung die Suche nach passenden Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erleichtert. Die “Barrierefreie Praxis” baut auf der Arzt-Auskunft auf und fügt dem Verzeichnis aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten jeweils Angaben zu den Vorkehrungen der Barrierefreiheit in den einzelnen Arztpraxen an.

Das Projekt "Barrierefreie Praxis" ist vom Projekt “Praxis-Tool Barrierefreiheit” abzugrenzen, welches Praxisinhaber in dem Vorhaben unterstützt, ihre Praxis barrierefrei zu gestalten. Das "Praxis-Tool Barrierefreiheit" gibt Medizinerinnen und Medizinern Orientierung, die Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zu ihrer Praxis erleichtern wollen. Die Software hilft dabei, Maßnahmen der Barrierefreiheit direkt bei der Planung eines Neu- oder Umbaus ihrer Praxis zu berücksichtigen. Das Tool wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
 

Erstellt von: n.n., 12.10.2015

Aktualisiert von: Kristina Hauf, 11.03.2024